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11.09.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Fundament zur Rekommunalisierung des insolventen Klinikums Peine steht

• Entscheidender Meilenstein im Sanierungsprozess erreicht: Gläubigerversammlung stimmt dem vorgelegten Insolvenzplan zu

• Einstimmiges Votum schafft die Basis für einen erfolgreichen Abschluss des Insol-venzverfahrens in Eigenverwaltung

Peine, 10. September 2020

Die Gläubigerversammlung des insolventen Klinikums Peine hat in ihrer Sitzung am heuti-gen Donnerstag dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Sanierung des Klinikums durch die Rekommunalisierung zum 1. Oktober 2020 erreicht. Wie das Team der Eigenverwaltung und der vom Gericht bestellte Sachwalter nach der Gläubigerversammlung gemeinsam mitteilten, wurde in der Versammlung der von der Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan erörtert und einstimmig angenommen. Im Einzelnen hat die Klinikum Peine gGmbH mit der Vorlage des Insolvenzplans von ihrem sogenannten „Initiativrecht“ Gebrauch gemacht. Erstellt wurde der Insolvenzplan vom Eigenverwaltungsteam der Kanzlei BBORS Kreuznacht um die Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß, die das Klinikum seit Beginn des Verfahrens in Eigenverwal-tung gemeinsam mit den Geschäftsführern Dr. Martin Windmann, Franz Caesar und Dr. Stephan Puke begleitet haben. Medizinrechtlich wurden sie hierbei durch Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher (Busse & Miessen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) umfassend un-terstützt. Der gerichtliche Bestätigungsbeschluss ist im Zuge der Gläubigerversammlung bereits erfolgt, dieser wird nach Ablauf einer zweiwöchigen Beschwerdefrist rechtskräf-tig. Dies vorausgesetzt, wird der Insolvenzplan dann automatisch Ende September 2020 wirksam und liefert die rechtliche Grundlage zur angestrebten Rekommunalisierung des Klinikums zum 1. Oktober 2020.

Die Klinikum Peine gGmbH hatte im März 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insol-venzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsführung des Krankenhauses wurde seitdem vom Eigenverwaltungsteam um die Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht unterstützt. Im Zuge der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung durch das zuständige Amtsgericht Celle war Dr. Malte Köster zum vorläufigen Sachwalter der Klinikum Peine gGmbH bestellt worden.

Dr. Frank Kreuznacht, für das Team der Eigenverwaltung: „Mit der Zustimmung der Gläubigerversammlung ist ein entscheidender Meilenstein im Eigenverwaltungsverfahren erreicht. Die Arbeit der zurückliegenden Monate aller Beteiligten im Klinikum, erschwert durch die Corona-Krise, hat sich gelohnt: Die Ziellinie bei der Rekommunalisierung des Klinikums ist in Sicht. Das ist eine sehr positive Nachricht für das Klinikum. Ziel war es, das Klinikum zu erhalten und die Grundlage für eine stabile Zukunftsperspektive zu le-gen. Eine wesentliche Grundlage für den Restrukturierungserfolg war die sehr gute Zu-sammenarbeit mit den Geschäftsführern Dr. Windmann, Herrn Caesar und Dr. Puke, die ihre fachliche Expertise und Erfahrung im Krankenhausmanagement zielorientiert in den Prozess eingebracht haben. Gemeinsam haben wir die gesetzten Ziele erreicht. Mit der Rekommunalisierung setzt Peine ein deutliches Signal für die Menschen der Region und zugleich ein positives Zeichen für eine Branche, die stark von der Corona-Krise betroffen ist.“

Dr. Malte Köster als Sachwalter: „Der Insolvenzplan schafft ein stabiles Fundament für die Rekommunalisierung des Klinikums. Als Architekten des Plans haben Dr. Kreuz-nacht und sein Team maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Sanierung. Die klare Zu-stimmung der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan ist ein deutlicher Beleg für die hohe Expertise, die in den Plan eingeflossen ist. Dank gilt allen Beteiligten auf kommuna-ler Ebene, auf Kreisebene und auf Landesebene für die sehr konstruktive und kompro-missorientierte Zusammenarbeit. Mit großer Sorgfalt und viel Verantwortungsbewusst-sein ist darauf geachtet worden, dass die gefundenen Lösungen langfristig tragfähig sind. Mit Eintritt der Rechtskraft für den Insolvenzplan und einem zukunftsfähigen medizini-schen Konzept kann das Klinikum Peine das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bald beenden und mit neuer Kraft in die Zukunft starten.“

Über B  B  O  R  S │ KREUZNACHT R E C H T S A N W Ä L T E:

B  B  O  R  S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE ist eine auf die Rechts- und Sanie-rungsberatung und Insolvenzverwaltung spezialisierte überregionale Kanzlei mit sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Thüringen. Rechtsanwäl-te, Diplom-Kaufleute und Betriebswirte arbeiten interdisziplinär eng zusammen, um Rest-rukturierungen erfolgreich zu gestalten. Dies sowohl in Insolvenzverfahren, in denen die Anwälte von B B O R S │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE als Insolvenzverwalter, Sachverwalter oder im Rahmen von Eigenverwaltungen tätig werden, wie auch in außer-gerichtlichen Sanierungen und der Vorbereitung von restrukturierenden Insolvenzverfah-ren. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.bbors-kreuznacht.de

Über WILLMERKÖSTER

WILLMERKÖSTER ist als Rechtsanwaltskanzlei konsequent auf die Insolvenzverwaltung spezialisiert. Die Unabhängigkeit der Kanzlei ermöglicht es ihr, Lösungen im Spannungs-feld unterschiedlicher Interessensgruppen im Sinne der anvertrauten Insolvenzverfahren und ohne wechselseitige Abhängigkeiten zu finden. Ihre Expertise und Leistungsfähigkeit als hochspezialisierte Einheit hat die Kanzlei in zahlreichen Sanierungen von Unternehmen verschiedener Größe und unterschiedlicher Branchen nachgewiesen. Insgesamt führt WILLMERKÖSTER ein Team von rund 100 Mitarbeitern in sechs Büros in Niedersachsen, Bremen und Hamburg und wird von rund 20 Insolvenzgerichten regelmäßig beauftragt.

www.willmerkoester.de

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