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Das Amtsgericht Bersenbrück hat heute dem Antrag der Geschäftsführung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben. Hintergrund ist eine am 30.09.2016 aus-laufende Kreditlinie, deren Prolongation am heutigen Tage ungewiss geworden ist. Das Schutzschirmverfahren ge-währt der Gesellschaft nunmehr für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangs-maßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft.
Das Amtsgericht Bersenbrück hat Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig, Münster, zum vorläufigen Sachwalter er-nannt. Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG wird in der Eigenverwaltung von der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten unter der Federführung des Seniorpartners Dr. Jörg Nerlich beraten.