Pressemitteilungen

17.04.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Gastronomie in der Stadthalle Bad Godesberg kann nicht fortgeführt werden

Der Betreiber der Stadthalle Bad Godesberg hat Insolvenz angemeldet und den

Geschäftsbetrieb bereits eingestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin,

Rechtsanwältin Nada Nasser, sieht die wirtschaftlichen Beschränkungen durch die Corona-Krise als finalen Auslöser.

Der Betreiber der Stadthalle Bad Godesberg, Thomas Weiermann, hat beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser aus der Kanzlei Kreplin & Partner bestellt, die sich umgehend ein Bild von der wirtschaftlichen Situation und den Zukunftsaussichten gemacht hatte. Der Geschäftsbetrieb war bereits vor Antragstellung eingestellt. Das hängt vor allem mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Betriebsschließungen im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich zusammen, betont Nada Nasser: „Die bei dem Pächter vorgefundene Liquidität ist nicht annährend ausreichend, um die Zeit der Schließung zu überstehen. Auch staatlich geförderte Kredite würden daran nichts ändern, zumal der Pachtvertrag im Jahr 2022 ohnehin ausgelaufen wäre. Fast alle bestehenden Buchungen sowohl für die erste als auch für die zweite Jahreshälfte 2020 wurden storniert, sodass faktisch mangels Umsätzen auch keine positive Fortführungsprognose konstatiert werden kann.“

Die wirtschaftlichen Restriktionen im Zuge der Corona-Pandemie hätten dafür den letzten Ausschlag gegeben, sagt die Rechtsanwältin weiter. Dabei habe der Pächter aufgrund der vielen geplanten Veranstaltungen eigentlich mit einem guten Jahr gerechnet. Ungeachtet dessen sei die Situation aber auch schon zuvor angespannt gewesen. „Das hat unter anderem auch daran gelegen, dass sich die Stadthalle Bad Godesberg in einem Zustand befindet, der umfangreiche Sanierungen erforderlich macht.“ Von der Insolvenz sind 56 Mitarbeiter betroffen. Die Arbeitsentgelte sind durch das Insolvenzgeld für einen Zeitraum von drei Monaten gesichert.

Ob die Stadthalle als Standort für Gastronomie und Events eine Zukunft habe, sei derzeit nicht geklärt. „Die Stadt Bonn als Eigentümerin, mit der ich mich in enger Abstimmung befinde, muss jetzt entscheiden, wie es mit der Stadthalle weitergehen soll. Es existieren offenbar bereits Stimmen, die sich wünschen, dass weiterhin neben Tagungen, Messen und Ausstellungen auch Kultur, Brauchtum und Vereine ihren Raum finden. Darüber hinaus sollte das Restaurant im bisherigen Rahmen fortgeführt werden“, beschreibt Nada Nasser.

Rechtsanwältin Nasser erklärt grundsätzlich, dass auch in der derzeitigen Krise Sanierungen von Unternehmen natürlich auch im Rahmen von Insolvenzverfahren umgesetzt werden können. Es sei nur in diesem speziellen Falle nicht möglich, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und eine Sanierung erfolgreich durchzuführen. „Die Corona-Krise führt nicht automatisch zur Liquidation von Unternehmen. Es bestehen weiterhin vielfach Sanierungschancen und positive Zukunftsaussichten für Unternehmen trotz der aktuell angespannten Lage in Deutschland.“

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