Pressemitteilungen

24.07.2018 | BAKinso e.V./NIVD e.V. | Mitteilung der Pressestelle
Gemeinsame Veranstaltung BAKinso e.V./NIVD e.V. zur Zukunft des Insolvenzverwalterberufes am 16.10.2018 in Berlin

Sanierungsmöglichkeiten erfordern und eröffnen Geschäftsfelder in Sanierungsberatung, außergerichtlicher Verfahrensbegleitung, Insolvenzvermeidung und Mediation bei Restrukturierungsverfahren. Die Politik sieht laut Koalitionsvertrag Regelungsbedarf hinsichtlich des Zugangs zum Beruf des Insolvenzverwalters sowie dessen Aufsicht.

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte sieht die dringende Notwendigkeit, diese Entwicklungen mit allen beteiligten Gruppen zu diskutieren. Insolvenzrichter und –rechtspfleger, Gläubigervertreter, Sanierungsberater, Insolvenzverwalter, Insolvenzsachbearbeiter, Steuerberater, Restrukturierer und nicht zuletzt die Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien, sowie auch das Bundesjustizministerium haben unterschiedliche Erwartungen an „den/die Insolvenzverwalter/in“. Deshalb hat der Bundesarbeitskreis gemeinsam mit der Neuen Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD e.V.) eine Tagung organisiert, die es den verschiedenen Beteiligten ermöglicht, ihre Positionen darzustellen und auch mit den TagungsteilnehmerInnen zu diskutieren. Die Tagung findet am 16.10.2018 in Berlin ab 10:00 Uhr im Hotel Sofitel Berlin Gendarmenmarkt statt (Programm anbei).

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.) hat bereits frühzeitig im Jahre 2017 die Diskussion zur Zukunft des Insolvenzverwalterberufes aufgenommen. Auf der Jahrestagung am 20.11.2017 in Köln hat der Verband der insolvenzgerichtlichen Rechtsanwender einstimmig dafür votiert, künftig den Zugang zum Insolvenzverwalterberuf durch eine neutrale staatliche Stelle überwachen und regulieren zu lassen (siehe die diesbzgl. Entschließung unter www.bak-inso.de). Es ist im Sinne aller Verfahrensbeteiligten, wenn Insolvenzverwalter ihre Fertigkeiten und ihre Qualitäten, inkl. der Aufstellung und Ausstattung ihrer Büros künftig bundesweit transparent und überprüft (!) darstellen müssen. Zu solchen Qualitätskriterien gehören auch nachweisbare Verfahrenskennzahlen zu erzielten Quoten und durchschnittlichen Kostenstrukturen in bisher abgewickelten Verfahren –nach unterschiedlichen Größenklassen zwecks Vergleichbarkeit.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland eines der ganz wenigen Länder, in denen die gerichtlich vergebene Stellung des Insolvenzverwalters bisher noch „jeder“ für sich reklamieren und per individueller „Listung“ bei den bundesweit ca. 600 InsolvenzrichterInnen erlangen kann. Deshalb sollte dieses System abgelöst werden und eine bundesweite Vorauswahl-Liste - geführt durch eine neutrale staatliche Instanz- geschaffen werden, die auch mittels einer vorgeschalteten Fachprüfung erst Zugang zu dem Amt erlauben könnte. Nach Zuweisung des jeweiligen Verfahrens durch die Bestellung seitens des jeweiligen Insolvenzrichters führt dieser, später nach Eröffnung der Rechtspfleger, die Aufsicht über den/die Insolvenzverwalterin (§ 58 InsO). Im Gegensatz zum Beruf des Rechtsanwaltes besteht damit jenseits einer „Kammer“ eine direkte gerichtliche Aufsicht im jeweiligen Verfahren. Diese direkte Aufsicht ist gesetzlich unerlässlich. Die Insolvenzgerichte müssen insofern personell gestärkt und die Fachkunde der insolvenzgerichtlichen Rechtsanwender, nicht zuletzt durch eine gesetzlich geregelte Verweildauer, deutlich gestärkt werden. Dennoch sollten schwerwiegende Verfahrensverstöße, die eine rechtskräftige Entlassung im konkreten Verfahren zur Folge hatten, auch zur Kenntnis an die staatliche Listenführungsstelle gebracht werden.

Vorstand und Beirat
BAKinso e.V.

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