Pressemitteilungen

02.08.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
Gerichtliches Eigenverwaltungs- und Sanierungsverfahren der AWO OWL beendet und Bezirksverband wirtschaftlich solide aufgestellt

-Amtsgericht Bielefeld hebt das Eigenverwaltungsverfahren mit Wirkung zum 01. August 2024 auf-

Bielefeld, 01.08.2024. Nachdem die Gläubigerversammlung im Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Bielefeld am 03. Juli 2024 den von dem AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. (AWO OWL) vorgelegten Insolvenzplan mit überwältigender Mehrheit (über alle Gruppen mit nahezu 100 % Zustimmungsquote, korrekt 99,9 %) angenommen hat, ist dieser Insolvenz- und Sanierungsplan zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.

Im Anschluss hat die AWO OWL durch ihren Generalbevollmächtigten, Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperte Andreas Budnik (AndresPartner) sämtliche Voraussetzungen für die Verfahrensbeendigung erfüllt und nachgewiesen. Dazu hat der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) umfassend Stellung bezogen und die Aufhebungsvoraussetzungen bestätigt, so dass das Insolvenzgericht (Amtsgericht Bielefeld) nun auch den letzten Schritt im gerichtlichen Verfahren vollziehen konnte. Mit dem gerichtlichen Aufhebungsbeschluss vom 29.07.2024 ist das Eigenverwaltungsverfahren plangemäß mit Wirkung vom 01. August 2024 beendet und die Organe der AWO OWL können fortan ohne die Einschränkungen eines gerichtlichen Verfahrens und ohne die Zustimmung eines Sachwalters die Geschicke des Bezirksverbandes wieder autark und uneingeschränkt selbstverantwortlich gestalten. Im Ergebnis konnte damit der ganz überwiegende Teil der vormals rund 200 Einrichtungen, Angebote und Leistungen unter dem Dach der AWO OWL erhalten und zukünftig fortgeführt werden. Für den weit überwiegenden Teil derjenigen Einrichtungen, die zukünftig nicht mehr vom Bezirksverband AWO OWL e.V. betrieben werden, konnten neue Träger gefunden werden, die den jeweiligen Betrieb ebenfalls fortführen. Insoweit können auch die über 4.000 Mitarbeitenden in der AWO OWL weiterbeschäftigt werden.

Der vom Gericht bestellte vormalige Sachwalter und Sanierungsexperte Rechtsanwalt Stefan Meyer äußert sich zum Verfahrensabschluss wie folgt: „Ich freue mich sehr, dass nach nur zehn Monaten Verfahrensdauer das gerichtliche Eigen- und Sanierungsverfahren schnell und erfolgreich beendet werden konnte. Mein Dank gilt dem Insolvenzgericht, den kritischen, aber stets außerordentlich konstruktiven Mitgliedern im Gläubigerausschuss und dem Vorstand sowie dem Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Budnik für die sehr gute Zusammenarbeit, die trotz unterschiedlicher Rollen sachgerecht und vertrauensvoll zu dem heutigen Ergebnis geführt hat. Im Besonderen gilt mein Dank aber den Mitarbeitenden der AWO OWL. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in einer für sie außerordentlich schwierigen, weil ungewissen Zeit einen hervorragenden Job gemacht und dabei ihre hohe Loyalität zum Bezirksverband unter Beweis gestellt. Das ist nicht selbstverständlich und deshalb Grund genug, um sich dafür an dieser Stelle erneut herzlich zu bedanken. Ohne das Zusammenwirken im Team wäre das jetzt erreichte Ergebnis nicht möglich gewesen.“

Der Vorstandsvorsitzende der AWO OWL Herr Thomas Euler und der Finanzvorstand Christoph Lützenkirchen zeigen sich ebenfalls erleichtert über die Verfahrensaufhebung und den Abschluss des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens: „Auch wir danken im besonderen Maße unseren außerordentlich motivierten Mitarbeitenden, die in den zurückliegenden Monaten mit einem bemerkenswerten Einsatz immer solidarisch an unserer Seite gestanden und den Sanierungskurs unterstützt haben. Wir wollen aber die Gläubiger und Finanzierungspartner im Verfahren nicht vergessen. Sie haben mit ihrer überwältigenden Zustimmung zum Insolvenz- und Sanierungsplan und den damit ebenso ausgesprochenen Forderungsverzichten erst den Weg zu dieser erfolgreichen Sanierungs- und Fortführungslösung eröffnet. Somit gilt natürlich auch den Gläubigern und Finanzierungspartnern unser besonderer Dank.“

„Mit den gesetzlichen Instrumentarien der Insolvenzordnung und enormen Anstrengungen ist es in kurzer Zeit gelungen, die AWO OWL zu restrukturieren, neu auszurichten und damit für die anstehenden Herausforderungen der Zukunft gut zu wappnen. Der gesamte Prozess ist das Resultat einer außerordentlichen Teamleistung, für die auch ich allen bereits genannten Beteiligten herzlich danke“, resümiert Andreas Budnik.

Über die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe (AWO OWL)

Der AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. ist ein regionaler Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) setzt sich mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft ein. Zu den Angeboten zählen allein rund 120 Tageseinrichtungen für Kinder, Unterstützung für junge Menschen und Familien, Ausbildungs- und Begleiteinrichtungen beim Berufsstart, daneben div. Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen sowie Beratungsstellen für verschiedene Lebenslagen. Die AWO OWL hat über 4.000 Mitarbeitende; zudem engagieren sich zahlreiche Ehrenamtler*innen für die AWO OWL.

Mehr Infos: www.awo-owl.de

Über AndresPartner mbB (Generalbevollmächtigter Rechtsanwalt Andeas Budnik)

Die Kanzlei AndresPartner, Rechtsanwälte & Steuerberater, Insolvenzverwaltung & Restrukturierung, Partnerschaft mbB („AndresPartner“) hat sich auf die professionelle Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert. Die Partner der Kanzlei, darunter Rechtsanwalt Andreas Budnik, werden von Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen – darunter das Amtsgericht Bielefeld – Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden- Württemberg und Bayern als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. In zahlreichen Verfahren unterstützten die Rechtsanwälte der Kanzlei Unternehmen und Organisationen auch als Restrukturierungsbeauftragte oder Generalbevollmächtigte, zuletzt im sozialen Bereich beispielsweise beim Trägerverein ambulanter Hilfsdienste für die individuelle Betreuung Behinderter in Düsseldorf e.V. Zudem sind sie auch in diesem Bereich als Sachwalter bei Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren tätig (z.B. Heinrich-Zschokke-Haus e. V.).

Team der Eigenverwaltungsberatung:

Andreas Budnik (Generalbevollmächtigter, Federführung), Julia Liebermann (Fördermittelrecht, Bank-, Insolvenz- und Sanierungsrecht), Alexander Müller, Andreas Grund, Ruth Braukmann (Arbeitsrecht), Dr. Claus-Peter Kruth, Martin Schmidt (Insolvenz-u nd Steuerrecht), Dr. Carsten Jakobs (Insolvenzplan, Insolvenz- und Sanierungsrecht), Markus Freitag, (Insolvenz-, Sanierungs- und Bankrecht), Robert Westhues (Insolvenz- und Sanierungsrecht), Christian Westerholt (Controlling).

Über PLUTA (Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer)

PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung, darunter viele mit Mehrfachqualifikationen, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, The Legal 500, Who’s Who Legal, brandeins und Focus belegen. Weitere Infos unter www.pluta.net.

Team des Sachwalters:

Stefan Meyer (Sachwalter, Federführung); Dr. Ria Brüninghoff, Christoph Chrobok, Nadja Neuber (alle Insolvenz- und Sanierungsrecht), Aina Karlström (Bankrecht; Insolvenzplan), Dr. Ruth Rigol (Insolvenz- und Arbeitsrecht), Dr. Uwe Paul (Steuerrecht); Dr. Christian Kaufmann (Investitions- und Förderrecht; öffentliche Finanzierung).

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