Pressemitteilungen

17.08.2026 | | Mitteilung der Pressestelle
Geschäftsbetrieb der FreeVenture GmbH („Vanever“) muss eingestellt werden – Kunden werden über nächste Schritte informiert

▪ Die FreeVenture GmbH (Campervermietung Vanever mit bundesweit über 400 Fahrzeugen) hat am 07.08.2026 Insolvenzantrag gestellt; das Amtsgericht München hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 3042/26 eingeleitet und Rechtsanwalt Rolf Pohlmann am 12.08.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

▪ Der operative Geschäftsbetrieb wird am Sonntag, 16.08.2026 eingestellt; gebuchte Fahrzeuge können ab 16.08.2026 nicht mehr übergeben werden.

▪ Kunden, die vorab gezahlt haben, werden gebeten, sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – voraussichtlich in einigen Monaten – an den dann bestellten („endgültigen“) Insolvenzverwalter zu wenden und ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden; Kunden mit Kreditkarten- oder PayPal-Zahlung sowie Buchungen über Check24 sollten sich direkt an ihren Zahlungsdienstleister bzw. an Check24 wenden.

München, 14.08.2026 – Die FreeVenture GmbH mit Sitz in München (Campervermietung „Vanever“), hat am 07.08.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (Amtsgericht München, Az. 1501 IN 3042/26). Das Amtsgericht München hat Rechtsanwalt Rolf Pohlmann von der Kanzlei POHLMANN HOFMANN mit Beschluss vom 12.08.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage muss der operative Geschäftsbetrieb der FreeVenture GmbH am Sonntag, 16.08.2026 eingestellt werden. Die Gesellschaft hat diese Entscheidung gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen. Sie ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung im Interesse aller Gläubiger.

Warum der Betrieb nicht fortgeführt werden kann

Der wichtigste Fahrzeuglieferant der FreeVenture GmbH, ein Konsortium verschiedener Camper-Hersteller, hat den Fahrzeugprogramm-Vertrag am 29.07.2026 wegen Zahlungsverzugs außerordentlich gekündigt und die weitere Nutzung von mehr als der Hälfte der insgesamt rund 430 Fahrzeuge der Gesellschaft untersagt. Zwar eröffnet das Insolvenzrecht grundsätzlich Möglichkeiten, ein solches Nutzungsverbot vorübergehend zu überwinden. Entscheidend ist jedoch, dass eine Fortführung des Mietbetriebs unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

Da die allermeisten Kunden ihre Buchungen vollständig im Voraus bezahlt haben, würden bei einer Fahrzeugübergabe keinerlei Gelder an die FreeVenture GmbH fließen. Gleichzeitig wären laufende Kosten – insbesondere Wertersatz an Fahrzeuglieferanten sowie Personal- und Betriebskosten – nicht zu decken. Hinzu kommt ein zwingendes insolvenzrechtliches Gebot: Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung („par condicio creditorum“) verbietet die Bevorzugung einzelner Gläubiger – also auch von Kunden mit bereits bezahlten Buchungen – gegenüber anderen Gläubigern. Die Forderung eines Kunden auf Fahrzeugüberlassung ist eine Insolvenzforderung, die nicht durch Erfüllung bedient werden darf.

„Mir ist bewusst, dass diese Situation für viele Kunden in der laufenden Urlaubssaison eine ganz erhebliche Belastung bedeutet. Die Einstellung des Betriebs ist dennoch die einzig rechtlich zulässige und wirtschaftlich verantwortungsvolle Entscheidung“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann.

Was betroffene Kunden jetzt tun sollten

Der vorläufige Insolvenzverwalter bittet alle Kunden, an die eine Vermietung ab dem 16.08.2026 nicht mehr erfolgen kann, die folgenden Hinweise zu beachten:

Kunden mit Direktbuchung über vanever.com (Zahlung per Überweisung): „Ihre Forderung auf Rückerstattung des gezahlten Betrags ist eine Insolvenzforderung. Sie können diese Forderung nach förmlicher Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim dann bestellten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Über den genauen Zeitpunkt und das Verfahren werden alle bekannten Kunden gesondert informiert.“

Kunden mit Zahlung per Kreditkarte oder PayPal: „Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreditkartenanbieter oder an PayPal und beantragen Sie eine Rückbuchung (sog. Chargeback). Dieser mögliche Anspruch richtet sich gegen den Zahlungsdienstleister und ist unabhängig vom Insolvenzverfahren. Handeln Sie dabei zügig, da für Chargebacks Fristen gelten.“

Kunden mit Buchung über Check24: „Check24 hält für die FreeVenture GmbH noch nicht ausgezahlte Buchungsgelder. Bitte wenden Sie sich direkt an Check24, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Check24 ist als Zahlungsintermediär Ihr erster Ansprechpartner für Rückforderungen aus über diese Plattform abgewickelten Buchungen.“

„Bis zuletzt haben wir alles daran gesetzt Vanever zu erhalten, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen und die bisher gebuchten Reisen möglich zu machen. Das ist uns leider nicht gelungen, was mir für alle Betroffenen persönlich sehr leid tut. Wir werden aber weiterhin alles daran setzen, die Situation für die Kunden so transparent und so geordnet wie möglich zu gestalten.“, so Geschäftsführer Philipp Jacke.

Hintergrund: Krisenursachen

Die FreeVenture GmbH hatte ihr Geschäftsmodell in den Jahren 2023 bis 2026 konsequent auf Wachstum ausgerichtet und die Flotte zuletzt auf rund 430 Fahrzeuge ausgebaut. Das Unternehmen war unter der Marke ‚Vanever‘ an zwölf Standorten in Deutschland und Österreich tätig und hatte erst Anfang 2025 Teile der insolventen Campervermietung Off (CamperBoys GmbH) übernommen.

„Mit dem Ausbruch des Iran-Kriegs, stark steigenden Kraftstoffpreisen und einer allgemeinen wirtschaftlichen Eintrübung veränderte sich das Buchungsverhalten der Kunden im Frühjahr 2026 erheblich“, so Jacke. Kürzere Buchungsvorlaufzeiten, steigende Stornierungsquoten und ein deutlicher Nachfragerückgang im gesamten Campermarkt hätten zu einem Liquiditätsengpass geführt, der trotz intensiver Verhandlungen mit Gesellschaftern und Lieferanten nicht habe behoben werden können.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Verfahren werden unter www.vanever.com/de/insolvenz veröffentlicht.

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