Pressemitteilungen

12.12.2014 | Görg | Mitteilung der Pressestelle
Marc Odebrecht vorläufiger Insolvenzverwalter der Burger King GmbH

Zunächst mit wirtschaftlicher Lage auseinandersetzen

Dann zügig prüfen und klären, ob und wann Filialen wieder beliefert und eröffnet werden können

Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sicherstellen

Stade/Hamburg, 10. Dezember 2014

Das Amtsgericht Stade hat als zuständiges Insolvenzgericht Rechtsanwalt Marc Odebrecht vom Hamburger Büro der Kanzlei GÖRG zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Burger King GmbH bestellt. Die Gesellschaft hat am 10. Dezember 2014 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

„Mit meinem Team werde ich mich unverzüglich mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage auseinandersetzen und mit den Beteiligten das Gespräch aufnehmen“, so Odebrecht kurz nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Auf Grundlage dieser Analyse will Odebrecht „prüfen und klären, ob und wann die Filialen wieder beliefert und eröffnet werden können“.

Darüber hinaus kündigte Odebrecht an, er wolle sich umgehend um die Löhne und Gehälter für die rund 3.000 Beschäftigten kümmern.

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