Pressemitteilungen

03.05.2016 | Görg Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Dominikus-Krankenhaus Düsseldorf-Heerdt will sich über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung sanieren

· Krankenhaus hat heute beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht stattgegeben hat

· Schritt war notwendig geworden, da die Kosten der umfangreichen Baumaßnahmen deutlich gestiegen sind und sich die Experten mit dem frühzeitigen Antrag verschiedene Sanierungsoptionen erhalten möchten

· Klinikbetrieb läuft mit allen Abteilungen unverändert weiter. Patienten werden genauso versorgt und behandelt, wie vor dem Antrag

Düsseldorf, 2. Mai 2016 Die Geschäftsführung des Dominikus-Krankenhaus Düsseldorf-Heerdt GmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und der Geschäftsführung Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich von Görg Rechtsanwälte als vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt. Der erst vor knapp zehn Monaten berufene Geschäftsführer Guido Severin bleibt im Amt und wird als Eigenverwalter gemeinsam mit dem vorläufigem Sachwalter und dem vom Unternehmen berufenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Michael Mönig von der überregional tätigen Kanzlei Mönig & Partner den Klinikbetrieb vollumfänglich weiterführen. Gemeinsames Ziel ist es, das Krankenhaus zu sanieren und wieder profitabel aufzustellen.

Der Klinikbetrieb läuft unverändert weiter. Die Patienten werden genauso behandelt und versorgt, wie vor dem Antrag. Alle Abteilungen bleiben geöffnet, es wird keine Einschränkungen geben. „Bereinigt um die direkten und indirekten Kosten der Baumaßnahmen läuft der Klinikbetrieb wirtschaftlich vernünftig. Das wird auch so bleiben“, sagt Geschäftsführer Guido Severin.

Der Antrag war notwendig geworden, nachdem es bei den 2012 begonnenen Baumaßnahmen zu Verzögerungen kam. Dadurch sind die Baukosten deutlich gestiegen und es wurden Nachfinanzierungen notwendig. Hinzu kommt, dass durch die andauernden Baumaßnahmen, die Bettenzahl je nach Bauabschnitt von ursprünglich fast 260 Betten auf zwischenzeitlich unter 200 Betten verringert werden muss. Dadurch wird auch die Einnahmeseite stark belastet, was von der GmbH nicht länger aufgefangen werden konnte.

Der Antrag bei Gericht lautet auf drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Krankenhaus ist bei Antragstellung also nicht zahlungsunfähig. „Die Geschäftsführung hat den Antrag frühzeitig gestellt, sodass dem Krankenhaus in Düsseldorf noch viele Sanierungsoptionen offen stehen“, sagt Sanierungsexperte Michael Mönig. Auch das Gericht spricht der Geschäftsführung und den externen Beratern das Vertrauen für eine positive Lösung aus, indem es den Antrag auf eine Eigenverwaltung stattgegeben hat.

Es haben sich bereits erste potenzielle Investoren gemeldet, die Interesse an einer Übernahme des Krankenhauses signalisiert haben. Es ist jedoch noch zu früh, um hierzu konkretere Aussagen treffen zu können. „Aber das ist natürlich schon mal ein positives Signal“, sagt Mönig. Ein Investorenprozess ist bereits eingeleitet worden, in dem alle Interessenten gleich behandelt werden. Entscheidend wird dann sein, wer das beste Gesamtkonzept für alle Beteiligten einreichen wird.

Für die etwa 450 Beschäftigten des Krankenhauses ist die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes beantragt, sodass deren Löhne und Gehälter gesichert sind. „Dies verschafft uns für die kommenden drei Monate Luft, sodass wir die Sanierungsoptionen sorgfältig prüfen und entsprechende Maßnahmen vorbereiten können“, sagt der vorläufige Sachwalter Dr. Jörg Nerlich.

Über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der Insolvenzordnung stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „Sachwalter“ zur Seite gestellt, der die Geschäftsleitung begleitet und im Sinne der Gläubiger unterstützt.

Über die Dominikus-Krankenhaus Düsseldorf-Heerdt GmbH

Das Dominikus-Krankenhaus in Düsseldorf-Heerdt ist medizinisch breit aufgestellt und leistet die Regelversorgung für die Düsseldorfer Stadtteile Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick. Zum breiten Leistungsspektrum gehören die überregional bekannten Abteilungen für HNO und das Gefäßzentrum. Darüber hinaus bietet das Leistungsspektrum Abteilungen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie die Allgemein- und Unfallchirurgie. Radiologie, Nephrologie und Dialyse sind dem Krankenhaus angeschlossen. Das Dominikus-Krankenhaus beschäftigt etwa 450 Mitarbeiter bei regelhaft aufgestellten 260 Betten. Seit etwa 2012 finden im Krankenhaus umfangreiche Baumaßnahmen statt, sodass abhängig vom Bauabschnitt die Bettenzahl zwischen 224 und 194 schwankt. Die Baumaßnahmen sollten laut ursprünglichen Planungen Ende 2015 abgeschlossen sein. Durch verschiedene Umstände kam es zu Verzögerung, die dazu führten, dass nach aktuellem Stand erst Ende 2017 die Maßnahmen komplett abgeschlossen sind. Das Dominikus-Krankenhaus in Düsseldorf-Heerdt gehört als GmbH zur Cherubine-Willimann-Stiftung Arenberg. Die anderen Kliniken der Stiftung sind ebenfalls eigenständige Gesellschaften und nicht von dem Insolvenzantrag in Düsseldorf betroffen.

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