Pressemitteilungen

05.07.2019 | Gravenbrucher Kreis | Mitteilung der Pressestelle
Gravenbrucher Kreis begrüßt weitere fachliche Spezialisierung von Gerichten in Insolvenz- und Restrukturierungssachen

- Gravenbrucher Kreis begrüßt Spezialisierung und Professionalisierung von Gerichten für Insolvenz- und Restrukturierungssachen sowie Möglichkeit, verfahrensbegleitend Sachverständige für komplexe Prüfungen hinzuzuziehen

- Gravenbrucher Kreis plädiert gegen Beschwerderecht der Staatskasse gegen Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

- Gravenbrucher Kreis legt Stellungnahme zu insolvenzrechtlichen Bezügen eines Referentenentwurfs des BMJV vor

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 4. Juli 2019; Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands – begrüßt die Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), die fachliche Spezialisierung von Gerichten auszubauen sowie Gerichten zu ermöglichen, auch verfahrensbegleitend Sachverständige zur fachlichen Unterstützung hinzuziehen zu können. Ablehnend steht der Gravenbrucher Kreis Überlegungen gegenüber, ein Beschwerderecht der Staatskasse auch auf Klagen von Insolvenzverwaltern auf Prozesskostenhilfebasis einzuführen.

„Nur durch Konzentration von restrukturierungs- sowie insolvenz-rechtlicher Expertise bei den Gerichten kann Deutschland einen Restrukturierungs- und Insolvenzstandort darstellen, der sich auch im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen behauptet“, sagt Lucas F. Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises.

Eine Spezialisierung der Gerichte in Insolvenzsachen sollte nach Ansicht des Gravenbrucher Kreises dringend erfolgen, um die professionelle Bearbeitung solcher Verfahren zu gewährleisten und zu beschleunigen. Dabei dringt der Gravenbrucher Kreis darauf, bereits jetzt die EU- Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen mit zu bedenken sowie dafür Sorge zu tragen, ausreichend viele und qualifizierte Richterund Rechtspflegerstellen vorzuhalten.

Im Hinblick auf das Beschwerderecht der Staatskasse plädiert der Gravenbrucher Kreis dafür, dass die Ausweitung des Beschwerderechts der Staatskasse nicht für Prozesskostenhilfeverfahren von Insolvenzverwaltern erfolgt. Die beabsichtigte Regelung würde bedeuten, dass Insolvenzverwaltern als Parteien kraft Amtes der Zugang zu Klagen auf Prozesskostenhilfebasis verwehrt werden könnte, mittels derer sie insbesondere in massearmen Verfahren etwaiges Vermögen in die Insolvenzmasse zurückführen können. Da die Staatskasse vorrangig von der so erhöhten Insolvenzmasse profitiert, ist nicht ersichtlich, warum ihr hier ein Beschwerderecht zukommen soll.

Ausdrücklich begrüßt der Gravenbrucher Kreis die angedachte Klarstellung, dass Gerichte verfahrensbegleitend Sachverständige zur beratenden fachlichen Unterstützung heranziehen können sollen. Hier sollte nach Ansicht des Gravenbrucher Kreises mit einem Hinweis auf § 4 InsO die streitige Frage positiv geklärt werden, dass Insolvenzgerichte Sachverständige bei komplexen Prüfungen – etwa eines Insolvenzplans oder Sanierungskonzeptes – hinzuziehen können.

Anlass dieser Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29. Mai 2019 eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften. Detaillierte Ausführungen finden Sie hier:

https://www.gravenbrucher-kreis.de/aktuelles/

Über den Gravenbrucher Kreis Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungsund Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 29 Mitglieder (davon 21 aktive und acht passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.

Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.

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