Pressemitteilungen

27.05.2015 | HENNEKE RÖPKE | Mitteilung der Pressestelle
Nach Pleite der Hansa-Group auch Nachfolgegesellschaften zahlungsunfähig

Das Amtsgericht Duisburg hat Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Partner der auf Insolvenzverwaltungen und Sachwaltungen spezialisierten Kanzlei hrm Henneke Röpke aus Duisburg, in den Insolvenzeröffnungsverfahren der Gemini Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der Gemini GmbH & Co. KG und der Luhns 1869 GmbH & Co. KG (im folgenden Gemini-Unternehmensgruppe) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Geschäftsgegenstand der Gemini-Unternehmensgruppe ist die Herstellung von chemischen Produkten sowie von Wasch- und Körperpflegemitteln an den Produktionsstandorten in Düren, Genthin, Greven und Ibbenbüren. Die Verwaltung der Unternehmensgruppe ist in Duisburg angesiedelt. Die Unternehmensgruppe beschäftigt insgesamt 405 Arbeitnehmer.

Die Gesellschaften der Gemini-Unternehmensgruppe haben die Geschäftsbetriebe der insolventen Hansa-Unternehmensgruppe (Hansa-Group) ab Ende 2014 übernommen und fortgeführt. Zuvor war das Produktionsvermögen der Hansa-Group von der Gemini Holding AG, Freienbach/Schweiz, erworben worden, die wiederum die Betriebsmittel den operativ tätigen, zu diesem Zweck gegründeten und nunmehr insolventen Gesellschaften zur Nutzung überlassen hat.

Der Gesellschafterin Gemini Holding AG bzw. den dahinter stehenden Personen ist es nach Übernahme der Geschäftsbetriebe aus der Insolvenz der Hansa-Unternehmensgruppe nicht gelungen, eine ausreichende Finanzierung der nunmehr insolventen Gesellschaften sicherzustellen. Es sind insbesondere Lohnrückstände bei den Arbeitnehmern seit April entstanden sowie erhebliche Lieferantenverbindlichkeiten aufgelaufen.

Die Gemini-Unternehmensgruppe produziert aktuell noch am Unternehmensstandort in Genthin in einem erheblich reduzierten Umfang. Die Produktion an den Standorten Düren, Greven und Ibbenbüren befindet sich derzeit im Standby-Betrieb. Ob und inwieweit die Produktion wieder aufgenommen werden kann, muss der vorläufige Insolvenzverwalter nun kurzfristig prüfen. Kunden haben hieran zum Teil erhebliches Interesse geäußert. Es werden weiterhin Handelsgeschäfte in Form von Abverkäufen der vorhandenen Produktionsbestände getätigt. Obwohl es die Geschäftstätigkeit nicht rechtfertigt, ist es dennoch dringend erforderlich, in den Produktionsstätten ausreichendes Personal vorzuhalten, um die Sicherheit der Chemieanlagen/Störfallanlagen zu gewährleisten und die Genehmigungen für die Produktionsstandorte zu erhalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat hier sofort die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet, sieht jedoch die insolventen Gesellschaften aus eigener Kraft zur dauerhaften Finanzierung nicht in der Lage.

Nach den vorliegenden Informationen sind die Ende 2014 abgeschlossenen Kaufverträge der insolventen Hansa-Unternehmensgruppe mit der Gemini Holding AG noch nicht vollständig vollzogen. Hier ist nun fraglich, ob die Verträge Bestand haben werden. Mit anderweitigen Interessenten soll bereits wegen der Übernahme von Produktionsstätten verhandelt worden sein. Da einerseits nur die Gemini Holding AG sowie die sich ebenfalls in einem Insolvenzverfahren befindliche Hansa-Unternehmensgruppe über das Produktionsvermögen verfügen und andererseits der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Henneke nun mit den von ihm betreuten Gesellschaften das Personal und das notwendige Know-how zur Fortführung der Produktionsstätten vorhält, wird ein Fortbestehen der einzelnen Unternehmensstandorte jedenfalls nur im Einvernehmen aller Beteiligten möglich sein. Deshalb hat Rechtsanwalt Dr. Henneke sofort Kontakt mit allen Beteiligten aufgenommen und uneingeschränkte Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft erklärt. Nach derzeitigem Sachstand erscheint ein Fortbestand der Unternehmensgruppe sowohl im Ganzen als auch in Teilen möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesagentur für Arbeit auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes genehmigt, so dass die Lohnzahlungen bis Ende Juni gesichert sind. Mehr Zeit haben die Beteiligten allerdings nicht. Sollte nicht spätestens bis Ende Juni eine tragfähige Lösung für die Produktionsstandorte gefunden werden, müssen diese voraussichtlich in Abstimmung mit den zuständigen Behörden geschlossen werden.

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