Pressemitteilungen

05.12.2011 | HERMANN Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren über internationale US-Kanzlei Howrey LLP eröffnet

- Deutsches Sekundärinsolvenzverfahren umfasst gesamtes inländisches Vermögen -

- Chapter 11 Verfahren in den USA seit Juni 2011 -

Frankfurt a. M. 02.12.2011. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 29.11.2011 das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen der US-amerikanischen Kanzlei Howrey LLP eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Ottmar Hermann von der Kanzlei HERMANN RWS. Das Insolvenzverfahren wurde als Sekundärinsolvenzverfahren gemäß § 356 InsO eröffnet. Es ergänzt hierbei das bereits im Juni 2011 eröffnete Insolvenzverfahren der USamerikanischen Anwaltskanzlei nach Chapter 11 in den USA. Während das US-amerikanische Verfahren weiterhin das weltweite Vermögen von Howrey LLP umfasst, liegt die Verwaltung des inländischen Vermögens nun in den Händen von Ottmar Hermann als Sekundärinsolvenzverwalter. Sekundärinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung sind mittlerweile schon sehr oft eröffnet worden. „Hier handelt es sich aber um einen der eher seltenen Fälle eines Sekundärinsolvenzverfahrens mit Bezug zu einem internationalen Insolvenzfall außerhalb der EU. Mangels Anwendbarkeit der europäischen Vorschriften ist dieses Verfahren daher nach dem deutschen internationalen Insolvenzrecht abzuwickeln. Dies macht diesen Fall auch juristisch besonders spannend“, betont Rechtsanwalt Daniel F. Fritz, der bei HERMANN RWS Fälle des internationales Insolvenzrechts betreut.

Die Kanzlei Howrey LLP war in der Vergangenheit auch in Deutschland mit zwei Büros vertreten. Die beiden deutschen Standorte in München und Düsseldorf wurden aber vor Monaten vollständig aufgegeben und der Geschäftsbetrieb eingestellt. Bestehende Arbeitsverhältnisse liegen somit nicht mehr vor. Sämtliche ehemals tätige Anwälte sind zwischenzeitlich zu anderen Sozietäten gewechselt. Eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ist ausgeschlossen, da weder liquide Mittel noch Rechtsanwälte und weitere Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

„Nachdem wir uns Klarheit über die Situation in Deutschland verschaffen konnten und eine Fortführung des Geschäftsbetriebs aufgrund der vorangegangenen Schließung der deutschen Standorte und des fehlenden Personals nicht mehr in Frage kommt, wird es jetzt auf die abschließende Ermittlung des inländischen Vermögens im Rahmen einer geordneten Liquidation ankommen. Hierzu werde ich auch von der Kooperationsbereitschaft des Trustee im USamerikanischen Hauptinsolvenzverfahren abhängig sein“, sagt Ottmar Hermann.

Howrey LLP ist eine im Jahre 1956 gegründete US-amerikanische Anwaltskanzlei. Zu ihren besten Zeiten umfasste die Kanzlei über 500 Anwälte an weltweit 16 Standorten. Bis April 2011 unterhielt die Howrey LLP auch zwei Niederlassungen in Deutschland, eine davon in Düsseldorf und eine weitere in München.

Über die Kanzlei HERMANN:

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ist eine vor allem auf Insolvenzrecht, Sanierung und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die mit ihren zwölf inländischen Büros seit vielen Jahren mit internationalen Sozietäten in Zürich, Mailand, Amsterdam und London kooperiert und Mitglied im weltweiten unabhängigen Rechtsanwaltsverbund Lawyers Associated Worldwide (LAW) ist.

Weitere Informationen über HERMANN RWS unter: www.hermann-law.com

Pressekontakt: Pietro Nuvoloni Tel. 0221 - 37 99 49 50 nuvoloni@dictum-law.com

dictum law communications www.dictum-law.com

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