Pressemitteilungen

25.05.2022 | | Mitteilung der Pressestelle
Hohe Quote bei Bauträgerinsolvenz in Eigenverwaltung mit 96 Wohnungen

Augsburg, 24. Mai 2022. Gute Nachrichten für die Gläubiger der Aggregare Bauträger und Beteiligungs GmbH: Diplomkauffrau Johanna Kienzerle von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, die als Sanierungsgeschäftsführerin die Eigenverwaltung verantwortete, konnte das Bauvorhaben erfolgreich abschließen und eine überdurchschnittlich hohe Quote von rund 41 Prozent an die Gläubiger auszahlen. Das Gericht genehmigte den Schlussbericht. Das Verfahren wird in Kürze aufgehoben. Sachwalter in dem Verfahren war Dr. Klaus Tappmeier von Tappmeier Rechtsanwälte aus Ulm. Er begleitete die Eigenverwaltung im Sinne der Gläubiger.

Geschäftsgegenstand der Aggregare Bauträger und Beteiligungs GmbH war ein Bauträgerobjekt in der Proviantbachstraße (Sanierungsgebiet Textilviertel) in Augsburg. Während der Bauphase gab es Kostenüberschreitungen. Die Wohnungen wurden 2014 bzw. Anfang 2015 an die Käufer übergeben. Im Gemeinschaftseigentum lagen mehrere Mängel vor, so dass das Unternehmen mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert wurde. Daher musste die Aggregare Bauträger und Beteiligungs GmbH im Herbst 2015 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Neu-Ulm eröffnete im Dezember 2015 das Verfahren in Eigenverwaltung. Das gerichtliche Sanierungsverfahren stellte sicher, dass die Baumaßnahmen weitergeführt werden konnten.

Johanna Kienzerle sagt: „Wir haben die notwendigen Baumaßnahmen in der Eigenverwaltung durchgeführt und zu Ende gebracht. Das Verfahren war nicht einfach, da viele offene Punkte geklärt werden mussten: dazu gehörte im Laufe des Verfahrens auch der Brandschutz. Schlussendlich konnten wir alle fünf sanierten Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 96 Wohnungen, die Garage mit 112 Stellplätzen und die kompletten Außenanlagen, auch im Sinne der Sanierungsvereinbarung mit der Stadt Augsburg, fertigstellen, sodass eine vollständige Nutzung möglich ist.“

Klaus Tappmeier hierzu: „Es ist uns gelungen, gleich zu Beginn des Verfahrens mit einer Fertigstellungsvereinbarung zwischen der WEG, der finanzierenden Bank und der Eigenverwaltung die Weichen für die erfolgreiche Vollendung der Baumaßnahme zu stellen. Alle Beteiligten haben sich dabei aufeinander zubewegt. Die Vollendung des Bauvorhabens ist ein großer Erfolg der Eigenverwaltung. Darüber können sich nicht nur die Wohnungseigentümer freuen. Schadensersatzforderungen wurden dadurch verhindert, was wiederum eine hohe Quote für die übrigen Gläubiger ermöglicht.“

Die bei Antragstellung zur Nutzung gesperrten Außenbalkone wurden statisch ertüchtigt, die im Rohbau befindlichen Treppenhäuser fertiggestellt sowie zwölf Außenaufzüge eingebaut. Zudem mussten auf dem Grundstück ca. 26.000 Kubikmeter belasteter Boden unterschiedlicher Gefährdungsklassen ausgetauscht werden. Auch für die Tiefgarage fand PLUTA-Expertin Kienzerle eine Lösung mit allen Beteiligten. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine sogenannte Großgarage, welche aus Brandschutzgründen getrennte Zu- und Ausfahrten benötigt. Eine zweite Tiefgaragenzufahrt erhielt dank der erforderlichen Vereinbarungen mit den angrenzenden Nachbarn die benötigte Genehmigung, so dass auch hier eine Lösung erzielt wurde. Der Brandschutz für die Gebäude war ebenso ein wichtiges Thema. Mit Hilfe eines Sachverständigen konnten die behördlich erforderlichen Bestätigungen entsprechend der mit der Baugenehmigung verbundenen Brandschutznachweise erbracht werden.

Trotz der großen Herausforderungen erzielte Kienzerle das bestmögliche Ergebnis für die Eigentümer der Wohnungen, die auch zu den Gläubigern im Verfahren gehören. In Summe profitieren alle Gläubiger von der erfolgreichen Eigenverwaltung. Eine hohe Quote im mittleren zweistelligen Bereich ist bei Bauträgerinsolvenzen aufgrund der Komplexität äußerst selten.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren