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09.03.2026 | | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenz Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH AG Köln 70e IN 4/26 + 70e IN 10/26 + 70e IN 20/26 + (173/26-K)

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geordnete Mandatsfortführung durch Kooperation mit Fach-Kanzleien gesichert

Köln, März 2026

Nach mehreren Insolvenzanträgen hat das Amtsgericht Köln (Az. 70e IN 4/26) mit Beschluss vom 06. Februar 2026 Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine zunächst zum Sachverständigen und mit weiterem Beschluss vom 10. Februar 2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln bestellt. Am 14. Februar 2026 ordnete das Amtsgericht zusätzlich ein allgemeines Verfügungsverbot an.

Seitdem liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Der Kanzleibetrieb war nach den bisherigen Erkenntnissen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung eingestellt.

Gegenstand des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind die Prüfung der Sachund Rechtslage sowie die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Das wird noch einige Wochen andauern. Eine Verfahrenseröffnung erscheint nach derzeitiger Einschätzung hinreichend wahrscheinlich.

Die Rechtsanwaltskammer hat die Berufszulassung der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH widerrufen. Anhängige Gerichtsverfahren sind oder werden gemäß § 244 ZPO unterbrochen, vorbehaltlich Besonderheiten im Einzelfall. Während der Unterbrechung laufen Fristen nicht weiter (§ 249 ZPO), anberaumte Termine finden nicht statt oder werden aufgehoben, und Prozesshandlungen sind bis zur Fortsetzung des Verfahrens grundsätzlich unwirksam. Betroffene Verfahrensbeteiligte können sich hierzu an das jeweils zuständige Gericht wenden.

Die geordnete Mandatsfortführung ist durch Kooperation mit renommierten Kanzleien gesichert. Aufgrund des Verlusts der Anwaltszulassung und der Einstellung des Kanzleibetriebs können die laufenden Verfahren durch die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rechtlich und faktisch nicht mehr fortgeführt werden. Um in den zahlreichen offenen oder laufenden Verfahren Fristversäumnisse und rechtliche Nachteile zu verhindern, hat die Insolvenzverwaltung eine Kooperation mit zwei auf Massenschadensverfahren spezialisierten Kanzleien geschlossen.

Das beauftragte Expertenteam besteht aus Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij von der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.gr-anwalt.de) sowie Prof. Christian Solmecke von der WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG (www.wbs.legal). Diese Kanzleien verfügen über die notwendige Expertise, technologische Infrastruktur und personelle Kapazität, um die komplexen Datenbestände kurzfristig zu sichten und eine geordnete Abwicklung Bearbeitung der Mandate zu gewährleisten.

Derzeit verschaffen sich das Abwicklerteam ATN und das neue Expertenteam GR/WBS einen detaillierten Überblick über die laufenden Verfahren, anstehende Gerichtstermine und den Status der Kostendeckung. Das primäre Ziel ist es, eine nahtlose rechtliche Vertretung sicherzustellen und in den laufenden Prozessen umgehend zeitnah in den Austausch mit den jeweiligen Mandanten, Rechtsschutzversicherern und Prozessfinanzierern zu treten.

Rechtsnachteile für die Mandanten der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollen verhindert werden. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Der vorläufige Insolvenzverwalter und die Teams sind im Sichtungsprozess. In den kommenden Wochen werden alle betroffenen Mandanten unaufgefordert und direkt per E-Mail kontaktiert. Sie erhalten in dieser Nachricht eine detaillierte Erläuterung der Sachlage sowie das konkrete Angebot zu einem unkomplizierten Mandatswechsel, um ihre rechtlichen Interessen lückenlos weiterzuverfolgen.

Weitere Informationen zum Verfahrensstand sowie Hinweise für Gläubiger und Verfahrensbeteiligte sind unter www.mrg-insolvenz.de abrufbar.

Rechte der Stakeholder sind gewahrt. Gläubiger können Forderungen nach der in einigen Wochen zu erwartenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Registrierungen sind bereits möglich; registrierte Gläubiger werden im Falle der Verfahrenseröffnung gesondert informiert. Registrierung als Gläubiger erfolgt über www.mrg-insolvenz.de/glaubigerregistrierung.

Gesetzliche Bekanntmachungen erfolgen darüber hinaus über die vorgesehenen Veröffentlichungsorgane.

Aufgrund der laufenden Prüfungen, des Datenschutzes sowie anwaltlicher Verschwiegenheitspflichten können keine Auskünfte zu einzelnen Forderungen oder individuellen Sachverhalten erteilt werden. Freigegebene Informationen werden fortlaufend veröffentlicht, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Über Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln war eine bundesweit tätige Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie beriet und vertrat Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten und trat insbesondere im Bereich der Verbraucher- und Massenverfahren öffentlich in Erscheinung. Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer vertreten.

ATN Rechtsanwälte

ATN ist eine auf Sanierung und Restrukturierung spezialisierte Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten, Kaufleuten, Betriebswirten und Steuerberatern. Das Team wird komplettiert durch etwa 100 Mitarbeiter*innen mit entsprechenden Qualifikationen und nachgewiesener Kompetenz in der Restrukturierung. Ausgezeichnet und erfahren durch viele hundert erfolgreiche Sanierungsfälle begleitet ATN Unternehmen und Unternehmer in der Krise und in Sondersituationen.

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