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27.09.2019 | hww | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzspezialisten von hww zu vorläufigen Verwaltern bei Thomas Cook in Deutschland bestellt

- Ziel: Fortführung und Erhalt der deutschen Touristik-Tochtergesellschaften angestrebt
- Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen
- Reisen mit geplanter Abreise bis 13. Oktober können nicht angetreten werden
- Für alle anderen Thomas Cook-Kunden werden schnellstmöglich Lösungen gesucht

Oberursel / Frankfurt a. M. 26.09.2019. Die Thomas Cook GmbH, Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat Rechtsanwalt Fabio Algari, Rechtsanwalt Ottmar Hermann und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Algari wird für die Thomas Cook GmbH, Rechtsanwalt Hermann für die Thomas Cook Touristik GmbH und Rechtsanwältin Kappel-Gnirs für die Bucher & Öger Tours GmbH zuständig sein.

Die drei vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Sie haben bereits erste Gespräche mit den Betriebsräten geführt, sowie gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Mitarbeiterversammlung abgehalten. Dort wurde die Belegschaft über den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte informiert. So sind z.B. die Löhne und Gehälter der rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld bis Ende November 2019 gesichert.

Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft. „Wir haben heute eine hoch motivierte und engagierte Belegschaft erlebt, die für den Erhalt der Unternehmen aus vollem Herzen kämpft. Gemeinsam werden wir alles unternehmen, um die (drei) Thomas Cook-Gesellschaften in Deutschland fortzuführen und eine Zukunftslösung zu finden“, sagt Ottmar Hermann, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik GmbH. Geeignete Maßnahmen und Schritte zur Erreichung dieses Ziels würden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der drei Unternehmen momentan darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Information für Reisende

Derzeit befinden sich noch rund 97.000 deutsche Urlauber, die über Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht haben, in den verschiedensten Zielgebieten. Der Urlaub sowie die Rückreise dieser Kunden sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über den Sicherungsschein der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland abgesichert und kann wie geplant durchgeführt werden. Reisen, die für den Zeitraum vom 27.09.2019 bis einschließlich 13.10.2019 gebucht wurden, können aus insolvenzrechtlichen Gründen, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, derzeit nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden nun so schnell wie möglich proaktiv von den Unternehmen informiert. Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon 06172/99761123, www.kaera-ag.de wenden.

Über Thomas Cook

Die Thomas Cook GmbH deckt in Deutschland den gesamten Bereich touristischer Leistungen für verschiedene Zielgruppen ab. Zum Unternehmen gehören mit Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin führende und renommierte Veranstaltermarken.

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