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Met@box AG hatte bereits 2002 Insolvenzantrag gestellt
Christopher Seagon, seit zwei Jahren Insolvenzverwalter der Met@box AG, hat Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung gestellt
Das Unternehmen mit ehemals 120 Beschäftigten hat seit fast zehn Jahren keinen Geschäftsbetrieb mehr
Hildesheim, 27. April 2012 – Christopher Seagon, seit Februar 2010 Insolvenzverwalter der Met@box AG, hat bei den Börsen in Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart den Widerruf der Börsenzulassung des insolventen Unternehmens angeregt. Der Widerruf war zur Kosteneinsparung im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse der Insolvenzmasse geboten. „Ein Verkauf des börsennotierten Mantels ist nicht absehbar“, sagt Christopher Seagon.
Die Verantwortlichen der Met@box AG hatten Mitte 2002 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Eröffnet wurde das Insolvenzverfahren Anfang September 2002. Der damals vom Amtsgericht Hildesheim bestellte Insolvenzverwalter wurde Anfang Februar 2010 gemäß § 59 der Insolvenzordnung aus seinem Amt entlassen. Das Gericht bestellte zum gleichen Zeitpunkt Rechtsanwalt Christopher Seagon zum Insolvenzverwalter. Seagon war in den acht Jahren zuvor bereits zweimal zum Sonderinsolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bei der Met@box AG bestellt worden.
Hintergrundinformationen
Die Met@box AG aus Hildesheim war ein in der Unterhaltungselektronik- und Multimedia-Branche tätiges Unternehmen. Bekannt wurde das Unternehmen durch die Entwicklung und den Vertrieb von Geräten für interaktives Fernsehen (SetTopBoxen).
Im Mai 2001 stellte der Vorstand erstmalig Insolvenzantrag, der jedoch aufgrund der Unterstützung einer Aktionärsgemeinschaft wieder zurückgenommen wurde. Im August 2002 hat der Vorstand dann erneut Insolvenzantrag gestellt. Am 01.09.2002 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, eine Sanierung war nicht mehr möglich, der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt und alle rd. 120 Mitarbeiter mussten entlassen werden.
Der Niedergang von Met@box gilt seitdem als eines der klassischen Beispiele für eine Reihe gescheiterter junger Unternehmen am Neuen Markt. Sie waren im Zuge des Internet-Booms der späten 1990er Jahre zunächst hochbewertet worden, dann aber gescheitert. Met@box hatte, wie viele ähnlich gelagerte Unternehmen, die Aktien weit vor der tatsächlichen Realisierung eines Massenproduktes am Neuen Markt platzieren können und so zwischenzeitlich aufgrund der bloßen Hoffnung auf zukünftige Märkte hohe Aktienkurse erzielt, um dann umso tiefer zu stürzen.
Medienkontakt
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Insolvenzverwalters
Holger Voskuhl
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