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04.04.2017 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen begleitet insolvente ROECKL Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG als vorläufiger Sachwalter

Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung/Oliver Schartl ist vorläufiger Sachwalter/Schartl sieht gute Sanierungschancen München, 04. April 2017 – Im Insolvenzverfahren des Münchener Unternehmens ROECKL Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht München die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens wurde Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen bestellt. ROECKL hatte am 21. März 2017 Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO beantragt. ROECKL-Geschäftsführerin Annette Roeckl führt das Unternehmen nun in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter. „Die Voraussetzungen für eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung liegen vor“, sagte Schartl. „Nach einer ersten Prüfung der wirtschaftlichen Lage sehe ich für ROECKL gute Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung und eine langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs“, so Schartl weiter. Ziel ist es, das Unternehmen im Einvernehmen mit den Gläubigern nachhaltig zu sanieren.

Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung will sich die ROECKL Handschuhe & Accessoires GmbH & Co. KG in Zukunft auf die Präsenz in Haupt- und Großstädten, die Internationalisierung des Unternehmens und auf den Ausbau eines saisonübergreifenden Produktportfolios konzentrieren. Im Zuge der Sanierung hat ROECKL acht Filialen in Deutschland geschlossen und sich von ca. 45 Mitarbeitern getrennt. Den Mitarbeitern der von der Schließung betroffenen Filialen wurde ordentlich betriebsbedingt gekündigt.

Die Löhne und Gehälter der verbleibenden rund 150 Mitarbeiter von ROECKL in Deutschland sind bis Ende Mai durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert.

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