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01.07.2016 | Kreplin & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Insolvente Westerbeck GmbH & Co. KG - „Die Sanierungsaussichten für das Familienunternehmen sind aktuell sehr gut“

Das Amtsgericht Wuppertal hat über das Vermögen der Westerbeck GmbH & Co. KG aus Solingen am 22. Juni ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Rechtsanwalt und Sanierungsspezialist Marco Kuhlmann aus der Kanzlei Kreplin & Partner wurde mit dem Verfahren betraut und stellt heraus, dass derzeit geplant ist, das Unternehmen in einem Insolvenzplanverfahren sanieren und erhalten zu wollen.

Marco Kuhlmann ist guter Dinge. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Kreplin & Partner ist vom Amtsgericht Wuppertal zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Westerbeck GmbH & Co. KG aus Solingen bestellt worden. Er betont: „Die Sanierungsaussichten für das Familienunternehmen sind aktuell sehr gut. Ich bin trotz des frühen Stadiums des Insolvenzeröffnungsverfahrens überzeugt davon, dass die Westerbeck GmbH & Co. KG eine gute Chance hat, aus dem Insolvenzverfahren gestärkt für die Zukunft hervorzugehen.“

Das Solinger Dienstleistungsunternehmen ist überwiegend in den Bereichen Engineering und Fertigung, Montagen und Revisionen von Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und anderen Produktionsanlagen als Full-Service-Anbieter tätig. „Die Insolvenz von Westerbeck ist keine Folge unternehmerischer Fehlentscheidungen, sondern resultiert aus der Insolvenz eines wichtigen Kunden. Dadurch sind Forderungen in Gesamthöhe von rund einer Million Euro ausgefallen. Die Löhne werden durch das Insolvenzgeld während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt“, erläutert Marco Kuhlmann. Wie die übrigen Insolvenzverwalter der überregional tätigen Kanzlei ist auch Kuhlmann für seinen hohen Sanierungswillen, insbesondere auch mittels zahlreicher Insolvenzplangestaltungen, bekannt.

Von der Insolvenz sind 84 Mitarbeiter an mehreren Standorten betroffen, aber alle Arbeitsplätze sollen erhalten werden. Dafür beabsichtigt Marco Kuhlmann gemeinsam mit der Geschäftsführung ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren umzusetzen. Darunter versteht man einen Vergleich, durch den sowohl die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden sollen als auch das Unternehmen unter der Führung des bisherigen Eigentümers erhalten bleiben soll. Das heißt konkret laut Marco Kuhlmann: „Der bisherige Eigentümer Lothar Westerbeck wird bei erfolgreicher Insolvenzplanumsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in unternehmerischer Verantwortung bleiben können.“

Er habe bei der Prüfung des Unternehmens festgestellt, dass die Westerbeck GmbH & Co. KG grundsätzlich gute Zukunftschancen habe. Der Dienstleister habe eine etablierte Marktposition, einen stabilen Kundenstamm und eine brauchbare Substanz – und eine motivierte Belegschaft inklusive Führung.

Kuhlmann werde alle gängigen Sanierungsinstrumente einsetzen, um das Unternehmen leistungswirtschaftlich zu restrukturieren, aber gleichzeitig die Gläubigerinteressen bestmöglich zu erfüllen, wie es die Insolvenzordnung vorgibt. „Auch wenn das derzeitige Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist, das Unternehmen mit der aktuellen Führung zu erhalten, stehen die Gläubigerinteressen stets im Fokus. Sie müssen so gut es geht bedient werden. Aber wir sind überzeugt, dass ihnen die geplante Sanierung und Fortführung die meisten Mehrwerte liefert“, betont Marco Kuhlmann.

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