Pressemitteilungen

25.08.2014 | LIESER Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Bauspezialist Bündgen Bauten- und Korrosionsschutz insolvent

- Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter.

- Vorläufiger Insolvenzverwalter strebt Fortführung und Sanierungslösung an.

Rheinbrohl / Koblenz, 22.08.2014. Der Bauspezialist Bündgen Bauten- und Korrosionsschutz GmbH mit Sitz in Rheinbrohl hat am 18.08.2014 beim Amtsgericht Neuwied wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Jens Lieser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte aus Koblenz bestellt.

Der Geschäftsbetrieb läuft trotz Insolvenz uneingeschränkt weiter. In einer Betriebsversammlung hat Lieser die 45 Mitarbeiter über die aktuelle Situation und die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren informiert. „Wir werden in den kommenden Wochen die Sanierungsmöglichkeiten prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Fortführung des Traditionsunternehmens ergreifen. Dabei setze ich auf die Unterstützung insbesondere der hoch motivierten Mitarbeiter“, sagt Rechtsanwalt Lieser. Ziel sei es, eine Fortführungslösung zu finden und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit Gespräche mit Auftraggebern, Lieferanten, Banken, Gläubigern und potentiellen Investoren auf. Die Löhne und Gehälter der 45 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld bis Ende Oktober gesichert.

Das bereits 1898 gegründete Unternehmen ist spezialisiert auf Instandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten im Baubereich und besetzt damit eine Nische. Das Leistungsspektrum umfasst die Kunststoffbeschichtung von Bauten und Fußböden, die Instandsetzung von Wasserauffangschutzwannen sowie Korrosionsschutzarbeiten. Die Firma Bündgen Bauten- und Korrosionsschutz ist weit über die Region hinaus bis nach Luxemburg tätig und betreut Bauprojekte jeder Größenordnung. Konjunkturbedingte Auftragsrückgänge und ausstehende Forderungen haben zu finanziellen Schwierigkeiten geführt. Schließlich war der Gang zum Insolvenzgericht unvermeidbar.

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