Pressemitteilungen

25.09.2012 | Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz | Mitteilung der Pressestelle
Kündigungsschutzklagen von Schlecker-Mitarbeitern

Aufgrund von Medienanfragen zum Stand der Kündigungsschutzverfahren teilen wir mit, dass gegen die von den Insolvenzverwaltern der Firmen Anton Schlecker und Schlecker XL ausgesprochenen Kündigungen bei den Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz insgesamt 475 Klagen eingegangen sind. Nach der ersten Kündigungswelle Ende März 2012 sind 284, nach der zweiten Kündigungswelle Ende Juni 2012 weitere 191 Klagen erhoben worden.

Von den insgesamt 475 Klagen sind noch 319 in erster Instanz anhängig. 156 Klagen haben sich in erster Instanz erledigt, darunter 41 durch Urteil.

Derzeit sind 16 Berufungen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anhängig, die vom Insolvenzverwalter eingelegt worden sind. Termine sind noch nicht bestimmt worden.

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