Pressemitteilungen

14.08.2012 | Landgericht Koblenz | Mitteilung der Pressestelle
Eröffnungsbeschluss im Strafverfahren zum Nürburgring

Die 4. große Strafkammer (1. Wirtschaftsstrafkammer) hat in dem Strafverfahren im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts „Erlebnisregion Nürburgring“ mit Beschluss vom 10.08.2012 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 30.01.2012 zur Hauptverhandlung zugelassen (2050 Js 37425/10 – 4 KLs). Zum Gegenstand der Anklage wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 15.02.2012 verwiesen.

Für den Beginn der Hauptverhandlung ist der 16.10.2012 vorgesehen. Eine verbindliche Terminierung besteht noch nicht. Über eine konkrete Terminierung der Hauptverhandlung wird die Medienstelle unmittelbar durch eine Pressemitteilung unterrichten.

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