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10.03.2016 | Leonhardt Rattunde | Mitteilung der Pressestelle
Filmriss verhindert - A-Company mit Insolvenzplan saniert

Neustart für internationalen Filmlizenzhändler mit über 440 Filmen /

Insolvenzverfahren mit internationaler Verflechtung und komplexen lizenzrechtlichen Fragen /

BERLIN, 7. MÄRZ 2016. Eines der führenden Unternehmen im Handel mit Filmlizenzen in Osteuropa ist zurück am Markt. Die Berliner A-Company kann nach einem Jahr die Insolvenz mit einer Filmbibliothek von über 440 Filmen wie The King´s Speech, Kokowääh und Sun City verlassen. In diesem international verflochtenen Verfahren mit komplexen lizenzrechtlichen Fragestellungen gelang es Insolvenzverwalter Prof. Dr. Torsten Martini, die Gesellschaft über einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan zu erhalten. Neben der Sanierung der Gesellschaft sieht der Plan vor, die Gesellschaft aus dem Gruppenverbund zu lösen. Dazu wurden die Anteile der Alt-Eigentümer herabgesetzt und neue Anteile an eine Investorengesellschaft ausgegeben.

Beim Amtsgericht Charlottenburg hatte die 2001 gegründete ACompany Film Licensing International GmbH am 18. Februar 2015 Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Die international agierende Händlerin von Filmlizenzen unter dem Dach der A-Company Filmed Entertainment AG als Holding- Gesellschaft hat acht Schwestergesellschaften, davon sieben im Ausland und teilweise ebenfalls insolvent. Die Gesellschaft, die 2014 eine Bilanzsumme von 42 Millionen Euro auswies, hatte einen ihrer Vertriebsschwerpunkte in Russland. Mit der politischen Krise in der Ukraine 2014 und der russischen Besetzung der Krim geriet das Unternehmen in Schwierigkeiten, da der TV-Markt in Russland und der Ukraine zusammenbrach. Auch der Einbruch der russischen Währung und die hohe Inflation führten zu starken Umsatzeinbußen. Die größte Herausforderung dieses Insolvenzverfahrens ergab sich aus der lizenzvertraglichen Gemengelage, da die ACompany Lizenznehmerin und zugleich Lizenzgeberin ist und das Geschäft international ausgerichtet ist. Die Fortführung von Lizenzverträgen ist unter Berücksichtigung der deutschen Insolvenzordnung bereits auf nationaler Ebene ausgesprochen problematisch. Hinzu kam in diesem Insolvenzverfahren, dass der weitaus größte Teil der Lizenzgeber in den USA ansässig ist und die Verträge unter US-Recht fielen und auf Lizenznehmerseite überwiegend osteuropäische oder russische Vertragspartner vorhanden waren. Die ohnehin problembehaftete Handhabung von Insolvenzen mit grenzüberschreitendem Bezug wurde durch die im deutschen Insolvenzrecht wenig ausdifferenzierten lizenzrechtlichen Regularien erheblich erschwert.

„Der wesentliche wirtschaftliche Wert des Unternehmens steckte in den vorhandenen Filmlizenzen. Eine Übertragung der Filmlizenzen wäre nur mit Zustimmung aller Lizenzgeber möglich gewesen. Die Einholung sämtlicher Zustimmungen hätte größte Koordinierungsprobleme mit sich gebracht und das Gelingen wäre alles andere als sicher gewesen. Deshalb waren die Erhaltung des Rechtsträgers und die Aufrechterhaltung der Lizenzen auf diesen Rechtsträger der erfolgversprechendste Weg“, erklärte Insolvenzverwalter Prof. Dr. Torsten Martini von Leonhardt Rattunde. Martini führte den Geschäftsbetrieb während der gesamten Zeit uneingeschränkt fort.

Die Lizenzgeber sind überwiegend Filmproduzenten in Hollywood. Die Lizenznehmer sind vornehmlich Kinobetreiber und TV-Sender in Russland, Polen, Tschechien und Ungarn und in anderen Staaten Osteuropas.

Am 1. Mai letzten Jahres wurde das Verfahren eröffnet. Der am 2. November von der Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan wurde durch die Rechtsanwälte Dr. Oliver Damarius und Dr. Christoph Weber von der Berliner Kanzlei BBL in enger Abstimmung mit Prof. Martini ausgearbeitet. Im Abstimmungs- und Erörterungstermin am 3. Dezember wurde der Insolvenzplan von den Gläubigern angenommen und gerichtlich bestätigt. Am 25. Januar hob das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren schließlich auf.

Der Insolvenzplan sieht neben der Sanierung der A-Company Film Licensing International GmbH die Herauslösung der Gesellschaft aus dem Verbund der A-Company Gruppe vor. Dieses Ziel wird durch die Herabsetzung der Anteile der Alt- Eigentümerin A-Company Filmed Entertainment AG und die Ausgabe neuer Anteile zu Gunsten der Investorengesellschaft Colchis GmbH erreicht. Ohne diese gesellschaftsrechtliche Maßnahme wäre die Sanierung erheblich erschwert worden. Colchis will den vorhandenen Filmstock fortführen. Die zeitnahe Aufhebung des Insolvenzverfahrens war eine zwingende Voraussetzung für die weitere Auswertung der vorhandenen Filmbibliothek. Geschäftsführer der A-Company bleibt Alexander van Dülmen, der mit seinem Team enge Geschäftsbeziehungen in Osteuropa pflegt und den Lizenzhandel nahtlos wieder aufnehmen kann.

Schlüsselmitarbeiter konnten trotz des Insolvenzverfahrens im Unternehmen gehalten werden.

Neben Russland sollen die Filme auch in krisenfesten EULänder in Osteuropa, dem Baltikum und dem Balkan ausgewertet werden. In Russland selbst wird ebenfalls eine Erholung des Marktes erwartet. Mit der im Insolvenzplan vorgesehenen Ausgliederung des Vertriebs an die A Company Hungary sollen Overhead-Kosten eingespart werden. Über eine Schwestergesellschaft sollen zudem neue Filme eingekauft werden.

Verfahrensbeteiligte

Insolvenzverwaltung:

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Leonhardt Rattunde, Berlin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jan Patrick Röcker, Leonhardt Rattunde, Berlin Rechtsanwältin Jennifer Brenke, LL.B, internationale Aspekte, Leonhardt Rattunde, Berlin

Insolvenzplan:

Rechtsanwälte Dr. Oliver Damerius und Dr. Christoph Weber von BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Berlin

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