Pressemitteilungen

04.08.2016 | Michels Insolvenzverwaltung | Mitteilung der Pressestelle
Bast GmbH & Co. KG - Ausproduktion beginnt

- Amtsgericht Dortmund hebt Eigenverwaltung des Schlafsystem-Herstellers aus Werne auf und bestellt Rechtsanwalt Stephan Michels zum Insolvenzverwalter

- Sanierungskonzept scheitert an Finanzierungsverhandlungen und zwingt zur Auslaufproduktion

- Kunden können nun ihre letzten Aufträge platzieren; unveränderte Fertigungsqualität und termingerechte Lieferung ist sichergestellt

Werne, 3. August 2016. Vorgestern hat das Amtsgericht Dortmund auf Antrag der Geschäftsführung der Bast GmbH & Co. KG die Eigenverwaltung des insolventen Schlafsystem-Herstellers aufgehoben und das Regelinsolvenzverfahren eröffnet (Az. 252 IN 29/16). Mit gleichem Beschluss bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Stephan Michels zum Insolvenzverwalter, der zuvor bereits als Sachwalter das Sanierungsverfahren beaufsichtigt hatte.

In der vergangenen Woche hatte der letzte potenzielle Investor kurzfristig sein Engagement zurückgezogen. In dieser Folge wurde dem geplanten Sanierungskonzept die Fortführungsperspektive entzogen und eine Sanierung konnte nicht mehr gelingen.

Damit war die Geschäftsführung gezwungen, die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens zu beantragen und alles für die Beendigung der Produktion vorzubereiten. Das Unternehmen hat bereits mit der sukzessiven Auslaufproduktion begonnen.

Das bedeutet, dass alle bestehenden Aufträge unverändert abgearbeitet werden. In gleicher Weise können Kunden noch in den kommenden Wochen neue Aufträge bei der Bast GmbH & Co. KG platzieren. Sämtliche Aufträge werden in unveränderter Fertigungsqualität und zu den vereinbarten Terminen fertiggestellt. Die Stilllegung des Produktionsbetriebs wird im Herbst erwartet. Die Arbeitsverträge der 122 Mitarbeiter des Unternehmens werden demnächst gekündigt.

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