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30.11.2021 | | Mitteilung der Pressestelle
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Prüfung von rund 333.000 Forderungen im Insolvenzverfahren BEV abgeschlossen

- Gläubiger meldeten Forderungen in Höhe von knapp 512 Mio. Euro an

- Kunden-Forderungen von mehr als 100 Mio. Euro wurden fast vollständig anerkannt

- Insolvenzverwalter Bierbach rechnet mit geringer Quote

München, 30. November 2021 – In dem seit Oktober 2019 laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) den ersten Prüfungstermin abgeschlossen. „Wir haben rund 333.000 Forderungsanmeldungen von Gläubigern geprüft und damit einen weiteren Meilenstein in diesem äußerst komplexen Verfahren erreicht“, teilte Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Dienstag in München mit.

Die Gläubiger des Billigstromanbieters hätten insgesamt Forderungen in Höhe von knapp 512 Mio. Euro angemeldet, von denen bisher knapp 188 Mio. Euro anerkannt worden seien, berichtete Bierbach. Forderungen in Höhe von mehr als 46 Mio. Euro seien inzwischen wieder zurückgenommen und Forderungen in Höhe von knapp 278 Mio. Euro bestritten worden. Bei den bestrittenen Forderungen handele es sich im Wesentlichen um die Forderungen von Netzbetreibern und kommerziellen Gläubigern.

Insgesamt haben 331.679 Kunden ihre Forderungen in Höhe von knapp 102,8 Mio. Euro angemeldet, die fast vollständig anerkannt wurden. Diese wurden in Höhe von rund 95 Mio. Euro anerkannt und lediglich in Höhe von etwa 7,5 Mio. Euro bestritten. Von dem Streit über die Bonusansprüche von Neukunden sind 3.615 Kunden mit Forderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro betroffen. Davon konnten rund 444.000 Euro anerkannt werden; Forderungen in einer Gesamthöhe von knapp 648.000 Euro waren zu bestreiten.

Bei dem Streit um den Neukundenbonus geht es um die Frage, ob nicht ausbezahlte Bonusansprüche von BEV-Kunden bei Einstellung der Belieferung innerhalb des ersten Vertragsjahres aufgrund der Insolvenz anerkannt werden. Insolvenzverwalter Bierbach war aus juristischer Sicht zu der Auffassung gelangt, dass ein Anspruch auf Ausbezahlung des Neukundenbonus in besagten Fällen nicht besteht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2020 obsiegt. Insolvenzverwalter Bierbach legte jedoch Revision gegen das Urteil ein, so dass nun in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden muss.

„Solange über die Musterfeststellungsklage, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist, nicht entschieden ist, wird eine Anerkenntnis dieser Neukunden-Bonusforderungen nicht erfolgen können“, stellte Bierbach am Dienstag klar. Die von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen über den Neukundenbonus betroffenen Kunden werden vom Insolvenzverwalter kurzfristig Erläuterungsschreiben erhalten.

„Die gesamte Forderungsprüfung war eine Mammutaufgabe. Ich darf daran erinnern, dass seit Frühjahr 2019 zunächst einmal sämtliche etwa 780.000 Endabrechnungen und rund 35.500 Verbrauchsabrechnungen erstellt werden mussten, um überhaupt eine Basis für die Forderungsanmeldungen zu haben“, sagte Insolvenzverwalter Bierbach. Die Gläubiger hätten ganz überwiegend davon Gebrauch gemacht, ihre Forderungen über das zur Verfügung gestellte Portal www.bev-inso.de anzumelden. „Wir haben den Gläubigern damit einen möglichst leichten Weg zur Teilnahme an dem Verfahren eröffnet. In Anbetracht der relativ niedrigen durchschnittlichen Forderung von ca. 310 Euro pro Kunde wollten wir den Aufwand zur Teilnahme am Verfahren möglichst gering halten“, erläuterte Bierbach.

Der Insolvenzverwalter teilte weiterhin mit, dass der Forderungseinzug von Kunden, die aus Endabrechnungen noch Zahlungen an die BEV leisten müssen, bisher sehr erfolgreich verlaufen ist. „Rund 70 Prozent aller abgerechneten Beträge wurden auch bezahlt. Einige Forderungen befinden sich aber noch im Inkassoverfahren“, sagte Bierbach. Die hohe Zahlungsquote der Kunden spreche aber eindeutig für die allgemeine Akzeptanz der Endabrechnungen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters gibt es auch Fortschritte bei der sonstigen Vermögensverwertung. So seien auch weitere Ansprüche der Insolvenzmasse bereits geltend gemacht worden.

„Trotz aller bisherigen Erfolge zur Realisierung von Insolvenzmasse und zur Klärung der bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gibt es in diesem Verfahren leider keine Aussichten auf eine überdurchschnittliche Gläubigerbefriedigung“, teilte Bierbach mit. In Anbetracht von bisher knapp 190 Mio. Passiva und sicherlich noch weiter anzuerkennender Forderungen rechnet der Insolvenzverwalter daher nur mit einer sehr geringen Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Er kündigte an, dass die umfangreichen Abwicklungsarbeiten wie auch die Prüfung von Anfechtungs-, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Das Verfahrensportal auf der Website www.bev-inso.de wurde inzwischen für neue Forderungsanmeldungen geschlossen. So genannte nachträgliche Forderungsanmeldungen können nun nur noch postalisch oder via E-Mail vorgenommen werden. Wie der Insolvenzverwalter mitteilte, werden alle nachträglichen Forderungsanmeldungen spätestens am Ende des Verfahrens geprüft.

Das Amtsgericht München hatte am 16. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren über die BEV eröffnet und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der Insolvenzantragstellung der BEV aufgrund von Zahlungsunfähigkeit am 25. Januar 2019 war Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

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