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13.01.2015 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golden Gate GmbH

Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen bemüht sich um bestmögliche Befriedigung der Forderungen der Anleihegläubiger

München, 13. Januar 2015 - Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golden Gate GmbH haben die Anleihegläubiger auf der zweiten Anleihe-Gläubigerversammlung am Montag in München die Weichen für eine bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen gestellt. Im zweiten Anlauf wurde eine Präsenz von 58 Prozent des Anleihevolumens erreicht. Für die Beschlussfähigkeit bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters war diesmal kein Quorum erforderlich. Für den Beschlussgegenstand im Zusammenhang mit der bestmöglichen Verwertung von Sicherheiten war jetzt nur ein Quorum von 25 Prozent erforderlich.

Auf der ersten Gläubigerversammlung Ende November hatte die Präsenzquote zum Zeitpunkt der Abstimmung bei knapp unter 50 Prozent gelegen, so dass das notwendige Quorum von 50 Prozent verfehlt wurde und die Abstimmung vertagt werden musste.

Die Anleihegläubiger der auf Gesundheits- und Wohnimmobilien spezialisierten Golden Gate GmbH folgten dem Vorschlag des vorläufigen Insolvenzverwalters Axel W. Bierbach und bestellten die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter. Das in Insolvenzverfahren versierte Finanzberatungs-Unternehmen wird künftig die Interessen aller Anleihegläubiger gebündelt vertreten.

Weiterhin stimmten die Anleihegläubiger mit 96,37 Prozent und damit mit deutlich mehr als der erforderlichen 75-prozentigen Mehrheit dafür, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die zur Absicherung der Anleihe dienende Immobilie des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig nicht vom Sicherheiten-Treuhänder zwangsversteigert werden muss. Die Immobilie, die im Eigentum der Golden Gate

Leipzig GmbH steht, soll stattdessen zunächst weiter vermietet und anschließend freihändig verwertet werden. Im Wege eines freihändigen Verkaufs werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Preise erlöst als bei einer Zwangsversteigerung.

Die Anleihegläubiger haben darüber hinaus zugestimmt, dass die bereits jetzt beim Sicherheiten-Treuhänder vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund € 300.000,00 von diesem freigegeben werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern für die Vergangenheit bezahlen zu können. Auch diese Freigabe entspricht dem Interesse der Anleihegläubiger, da ansonsten Zahlungsunfähigkeit eingetreten und eine Insolvenz unvermeidbar gewesen wäre. Die Grundsteuern wären in einem solchen Fall als öffentliche Last vorrangig vor den Sicherheiten der Anleihegläubiger zu bedienen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach: „Ich begrüße es, dass die Anleihegläubiger mit sehr großer Mehrheit für die notwendigen Änderungen der Anleihebedingungen gestimmt haben und die entsprechenden Beschlüsse nun umgesetzt werden können. Die Anleihegläubiger haben damit die Chancen auf eine bestmögliche Befriedigung ihrer Ansprüche deutlich erhöht. Wir streben an, die Immobilie in Leipzig zeitnah freihändig zu verwerten.“

Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Dr. Hans Volkert Volckens: „Mit der nun vereinbarten Stabilisierung der Golden Gate Leipzig GmbH können die Gespräche mit heute schon bekannten sowie zukünftigen Investoren ohne Insolvenzrisiko der Objektgesellschaft geführt werden.“

Die Golden Gate GmbH hatte am 02. Oktober 2014 Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Im Zuge der Insolvenzantragstellung legte der bisherige Geschäftsführer Uwe Rampold sein Amt nieder; zum neuen Geschäftsführer bestellten die Gesellschafter der Golden Gate GmbH Dr. Hans Volkert Volckens. Dr. Volckens ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilis Trust GmbH, einem auf die Restrukturierung von Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds spezialisierten Beratungsunternehmen.

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