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15.01.2018 | Flöther & Wissing | Mitteilung der Pressestelle
NIKI: Flöther will Verkauf an Vueling retten

Schwechat, 15. Januar 2018 – Der vorläufige Insolvenzverwalter der „NIKI Luftfahrt GmbH“, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, hat während des gesamten zurückliegenden Wochenendes intensive Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Flöthers Ziel ist es, den Kaufvertrag für die NIKI-Vermögenswerte mit der spanischen Fluglinie „Vueling Airlines S.A.“ zum Abschluss zu bringen. Durch die EU-Rechtswidrige Eröffnung eines zweiten Hauptinsolvenzverfahrens durch das Landesgericht Korneuburg stehen diesem Ziel jedoch erhebliche Hürden entgegen.

Das Landesgericht Korneuburg kann nicht die Entscheidung des Gerichts eines anderen EU-Staates aufheben. Das als Hauptinsolvenzverfahren in Deutschland eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren über die „NIKI Luftfahrt GmbH“ bleibt also bestehen und Prof. Flöther ist gesetzlich verpflichtet, seinen Aufgaben als vorläufiger Insolvenzverwalter unverändert nachzukommen, sonst würde er sich haftbar und ggf. auch strafbar machen. Hinzu kommt, dass sich rund 80 Prozent der NIKI-Vermögenswerte in Deutschland befinden. Diese stehen also überhaupt nicht in der Verfügung der österreichischen Masseverwalterin Dr. Ulla Reisch, so dass diese ihrem gerichtlichen Auftrag, kurzfristig einen neuen Investorenprozess aufzusetzen, allenfalls eingeschränkt nachkommen kann.

„Die überraschende Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg hat ohne Not eine verfahrene Situation erzeugt, durch die die Existenz von NIKI und die eigentlich schon geretteten Arbeitsplätze in ernste Gefahr geraten sind“, betonte Flöther heute am Rande der Verhandlungen. „Insbesondere der nach Anordnung des Landesgerichts Korneuburg durchzuführende Investorenprozess birgt das ernste Risiko, dass alle Beteiligten am Ende mit leeren Händen dastehen, weil einfach die Zeit und das Geld fehlen, um einen neuen Erwerber zu finden. IAG und Vueling zeigen zwar erhebliche Geduld und guten Willen, doch muss jeder verstehen, wenn dieser Investor irgendwann von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, vom Kaufvertrag zurück zu treten.“

Flöther wies in diesem Zusammenhang auf die Absicht der Masseverwalterin Dr. Reisch hin, die Bieter der letzten Investorenrunde erneut zu Angeboten aufzufordern. Flöther: „Der vorläufige Gläubigerausschuss im deutschen Verfahren hat deren Angebote bereits auf Herz und Nieren geprüft und einstimmig mit IAG bzw. Vueling demjenigen Bieter den Zuschlag erteilt, der nicht nur finanziell das mit Abstand beste Angebot abgegeben hat, sondern auch die meisten Arbeitsplätze erhalten will – ganz gleich, was einzelne unterlegene Bieter behaupten.“ Eine Entscheidung, die auch der NIKI-Betriebsrat voll mitträgt. „Der Entscheidung des deutschen vorläufigen Gläubigerausschusses, der mehr als 75 % der Gesamtschulden von NIKI vertritt, muss die Massverwalterin nur zustimmen – dann wäre NIKI gerettet. Wenn das Paket hingegen wieder aufgeschnürt wird, sehe ich für die Zukunft von NIKI schwarz“, so der vorläufige Insolvenzverwalter.

Flöther zeigte sich jedoch kompromissbereit, um NIKI zu erhalten. „Wenn die Masseverwalterin sich bereit erklärt, den Kaufvertrag mit Vueling kurzfristig zum Abschluss zu bringen, werde ich alle erforderlichen Schritte unternehmen, die Übertragung zu vollziehen“, sagte Flöther. „Auch stehe ich im Rahmen einer vernünftigen Lösung der Eröffnung eines deutschen Sekundärinsolvenzverfahrens nicht im Wege.“

Die NIKI Luftfahrt GmbH hatte am 13. Dezember 2017 Insolvenzantrag gestellt, nachdem der Verkauf der Gesellschaft an die Lufthansa-Gruppe an der fehlenden Zustimmung durch die EU-Kommission gescheitert war. Flöther hatte darauf hin einen Schnellverkauf – einen sogenannten „Fire Sale“ – des NIKI-Geschäftsbetriebs durchgeführt.

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