Pressemitteilungen
• Betrieb aller Einrichtungen und Dienste des CV Bocholts läuft regulär weiter
• Erforderliche Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im bewährten rechtlichen Rahmen zügig umgesetzt
• Löhne und Gehälter sind im Eigenverwaltungsverfahren gesichert
Bocholt, 21. November 2025. Der Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V. (kurz: „CV Bocholt“) hat gestern beim zuständigen Amtsgericht Münster einen Antrag auf Anordnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, dem das Gericht bereits stattgegeben hat. Im Rahmen des Verfahrens bleibt die Vorstandsvorsitzende weiterhin operativ verantwortlich und vollumfänglich handlungs- und weisungsbefugt.
Der CV Bocholt geht diesen Weg, da er wie andere Organisation in der freien Wohlfahrtspflege auch mit der Situation konfrontiert ist, dass die mit Kommunen, Land, Bund und Krankenkassen vereinbarten Kostensätze nicht in derselben Geschwindigkeit und im selben Umfang steigen wie die Kosten. Zwar sind in den vergangenen Monaten notwendige Sanierungsschritte bereits eingeleitet und teilweise auch umgesetzt worden, diese konnten in Gänze jedoch nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit realisiert werden.
Ziel ist es jetzt, die gegenwärtige Krisenlage im Rahmen der Eigenverwaltung zu überwinden und den langfristigen Fortbestand des Vereins im Interesse der Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Gläubiger sicherzustellen. „Das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet uns eine wichtige Perspektive. Nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen ist es der beste Weg, unsere aktuelle Situation erfolgreich zu bewältigen“, sagt die Vorstandsvorsitzende Claudia Soggeberg. Sie betont, dass die Einrichtungen des CV Bocholt auch im Verfahren fortgeführt werden und der Verein mit seinen Leistungen und Angeboten den Menschen weiterhin zur Verfügung steht.
Ihr zur Seite steht der sanierungserfahrene Rechtsanwalt Markus Freitag aus Bocholt, Partner der überregional tätigen Sanierungskanzlei AndresPartner, der mit seinem Team bereits eine Vielzahl von Organisationen erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet hat. „Die Eigenverwaltung bietet uns die Möglichkeit, die erforderlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen im bewährten rechtlichen Rahmen zügig und unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs umzusetzen“, erklärt der Restrukturierungsbevollmächtigte Markus Freitag. In den kommenden Wochen und Monaten werden mit seiner Unterstützung die bereits vorliegenden Pläne konkretisiert, weitergehende Sanierungspotentiale geprüft und umgesetzt werden. Dieser Kurs wird ab sofort auch von Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH begleitet, die vom Gericht zur vorläufigen Sachwalterin bestellt wurde, um den Vereinsvorstand im Verfahren konstruktiv zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Die 904 Mitarbeitenden (davon 41 Auszubildende) des CV Bocholt wurden heute umfassend über die gegenwärtige Situation und das weitere Vorgehen informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind sichergestellt. Für den Zeitraum von drei Monaten erhalten sie anstelle der regulären Löhne und Gehälter Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit.
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den CV Bocholt. Alle anderen Organisationen der Caritas sowie die Tochtergesellschaft GutGrün gGmbH in Bocholt sind ausdrücklich nicht betroffen.
Weitere Informationen:
Der Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Er ist Träger zahlreicher Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich in den Städten Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede. Schwerpunkte sind die Bereiche „Pflege und Senioren“, „Menschen mit Behinderung und entwicklungsverzögerte Kinder“ sowie „Kinder, Jugendliche, Familien“. Zu den vom CV Bocholt betriebenen Einrichtungen gehören unter anderem die Bischof-Ketteler-Schule, das Mutter-Vater-Kind-Haus, zwei Kindertagesstätten, Seniorentagespflegen in Bocholt und Rhede, Sozialstationen in Bocholt und Rhede, verschiedene Beratungs- und Förderangebote, Wohnangebote für Menschen mit Behinderung sowie die Büngern Technik. Der Caritasverband für das Dekanat Bocholt e. V. steht unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs von Münster. In dem Verband sind alle der Caritas der katholischen Kirche dienenden Organisationen im Verantwortungsbereich des Vereins, die sich an den Auftrag der Kirche gebunden wissen, institutionell zusammengefasst – unbeschadet ihrer Rechtsform. Internet: www.caritas-bocholt.de