Pressemitteilungen

15.04.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
3W Power scheitert mit erster Anleihegläubigerversammlung – zweiter Versuch soll Entscheidung bringen

Frankfurt, 15. April 2014 – Die wirtschaftlich angeschlagene 3W Power S.A., Holdinggesellschaft der AEG Power Solutions, ist mit dem ersten Versuch, eine Anleihegläubigerversammlung zu veranstalten, gescheitert. Statt des vom Gesetz vorgesehene Quorums von 50 Prozent, das zur Beschlussfähigkeit notwendig gewesen wäre, waren vom ausstehenden Anleihekapital von nominal 100 Millionen Euro lediglich 27,41 Millionen Euro vertreten. Die Gesellschaft wird daher ein zweites Mal einladen. Auf dem nächsten Termin, anvisiert ist der 5. Mai, reicht dann bereits eine Präsenz von 25 Prozent des Anleihekapitals zur Beschlussfähigkeit aus. „Die Themen bleiben die gleichen: Die Gläubiger sollen dem Restrukturierungsplan zustimmen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.

Die Neuordnung des Unternehmens sieht vor, dass 50 Prozent des Anleihekapitals im Wege eines so genannten Debt-to-Equity-Swaps in Eigenkapital umgewandelt werden. Die Anleihegläubiger würden dafür also neue 3W-Power-Aktien erhalten. Die andere Hälfte soll in eine Anleihe mit dann 5-jähriger Laufzeit überführt werden, die im ersten Jahr mit 4 Prozent verzinst werden würde. In den Folgejahren sollen die Zinsen jeweils um 2 Prozentpunkte steigen. Im letzten Jahr läge der Zinssatz also bei 12 Prozent. Gezahlt werden sollen die Zinsen halbjährlich. Zudem ist die neue Anleihe zusätzlich besichert. Sollten die Anleihegläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen, bedarf es darüber hinaus der Zustimmung der Aktionäre, die im Rahmen der Restrukturierung zu Gunsten der Anleihegläubiger tiefgreifende Einschnitte hinnehmen müssen.

„Die vorgeschlagene Sanierungsidee ist komplex, aber durchaus erfolgversprechend“, sagt Nieding. „Die Anleihegläubiger würden als künftige Aktionäre an der geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens partizipieren. Gleichzeitig würde die Liquiditätssituation des Unternehmens verbessert. Zudem erhalten die Anleihegläubiger für die neue Anleihe zusätzliche Sicherheiten. Insoweit gehen wir davon aus, dass die konstruktive Neuordnung der Anleihe auch im Interesse der Anleihegläubiger ist“, so der Kapitalanlagerechtler weiter.

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