Pressemitteilungen

10.06.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Anleger sollten sich vom Kaufangebot für Solar-Millennium-Anleihen nicht verunsichern lassen

Frankfurt, 06. Juni 2014 – Immer wieder werden Anlegern von ihren Banken offiziell wirkende Kaufangebote für Papiere zugeschickt, die sie im Depot haben. Zurzeit sind davon besonders Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium AG betroffen. Da bietet etwa ein Investor namens „Martin Nicolai“ 8,5 Prozent des Nominalwertes für die Teilschuldverschreibung des Solarunternehmens mit der ISIN DE000A0V8YQ8 (Laufzeit bis 08/2013).

„Gerade in Insolvenzfällen gibt es Angebote dieser Art ausgesprochen häufig. Meist handelt es sich um Investoren, die die Chance wittern, Papiere zu einem günstigen Preis aufzukaufen, um dann an der Rückzahlungsquote überdurchschnittlich zu partizipieren“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

Was viele Anleger nicht wissen:

Die Banken, die als Absender auf den Schreiben auftauchen, leiten die Angebote lediglich weiter. „Wenn solch ein Angebot in den Wertpapiermitteilungen steht, wird von den Banken meist keine Zeit auf eine wie immer geartete Prüfung verwendet. Es wird einfach nur an die Depotinhaber geschickt, die das entsprechende Papier im Depot haben“, sagt Nieding. Für die Anleger erzeuge das den Anschein, als sei das Kaufangebotsschreiben ein offizielles und auch ‚angemessenes’ Kaufangebot. „In der Regel sollen Anleger hier mit ein paar Cent abgespeist werden“, warnt Nieding.

Anleihegläubiger sollten, wenn sie ein derartiges Kaufangebot bekommen, prüfen, ob es ein realistisches Angebot ist. „Viele Anleihegläubiger wissen nicht, dass sie mit der Annahme des Angebotes ihren Anspruch als Anleihegläubiger auf eine künftige Insolvenzquote verlieren“, erläutert Nieding.

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