Pressemitteilungen

14.11.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Green Planet AG – Insolvenzverwalter sichert Vermögenswerte

Klaus Nieding: Gute Nachricht für geschädigte Anleger

Frankfurt am Main, 13. November 2014 – Der Insolvenzverwalter der Green Planet AG, Rechtsanwalt Miguel Grosser, konnte laut eigenen Angaben erhebliche Vermögenswerte zu Gunsten der Gläubiger des Unternehmens sichern – darunter Immobiliarvermögen wie Plantagen und eine Finca. Zudem habe eine umfassende Prüfung der Geschäfts-, Bank- und Grundbuchunterlagen der Beteiligungsgesellschaften ergeben, dass die Green Planet Costa Rica S.A. grundsätzlich ein funktionsfähiger Betrieb sei, der gewinnbringend arbeiten könne. „Für die betroffenen Anleger ist das eine gute Nachricht“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Letztendlich besteht damit für die Geschädigten die Hoffnung, einen gewissen Anteil der getätigten Investitionen durch die Verwertung der gesicherten Vermögenswerte zurückzuerhalten“, so der Kapitalanlagerechtler weiter.

Rund 15 Millionen Euro hatten vorwiegend Privatanleger der Green Planet AG anvertraut. Mit dem ökologischen Anbau und Verkauf von Teakholz und Naturkautschuk hatte das Unternehmen geworben und wollte damit bis zu 13 Prozent Rendite erzielen. Umso wichtiger sei es jetzt, die eigenen Forderungen anzumelden. „Trotz des Ablaufs der Anmeldungsfrist besteht für alle Geschädigten bis zum 18.11.2014 noch die Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, soweit dies bisher noch nicht geschehen sein sollte“, erklärt Nieding. Dies sei nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter nicht mit Kosten verbunden.

Wichtige Weichenstellungen für die Zukunft des Unternehmens werden auf der am 18.11.2014 anstehenden Gläubigerversammlung getroffen. Der Ort der Gläubigerversammlung wurde vom Amtsgericht Frankfurt geändert. Neuer Sitzungsort ist nun Saal 102, Gebäude A, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet allen Geschädigten an, die Forderungsanmeldung durchzuführen. Ebenso ist eine Vertretung der Geschädigten auf der Gläubigerversammlung möglich. Hierzu ist lediglich die auf der Homepage bereitstehende Vollmacht unterschrieben zu übersenden. Auch individuell können mit der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Mandate zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche eingegangen werden.

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