Pressemitteilungen

12.05.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Insolvente Rena GmbH verzichtet auf Gläubigerversammlung und will Gemeinsamen Vertreter im Umlaufverfahren bestimmen

Klaus Nieding: „Das ist sicher ein gangbarer Weg, nimmt den Betroffenen aber die Möglichkeit, sich ein exaktes Bild von den zur Wahl stehenden Kandidaten zu machen oder für die Wahl und die Restrukturierung entscheidende Fragen stellen zu können.“

Frankfurt, 09. Mai 2014 – Im März 2014 musste die im Schwarzwald ansässige Rena GmbH Insolvenz anmelden. Eine schlechte Nachricht insbesondere für Privatanleger, hatte das auf den Bau von Maschinen für die Halbleiter- und die Solarindustrie spezialisierte Unternehmen bei ihnen doch zwei Mittelstandsanleihen im Gesamtvolumen von 105 Millionen Euro platziert. 40 Millionen Euro davon gerade einmal acht Monate vor dem Insolvenzantrag. Jetzt sollen die Anleihegläubiger einen sogenannten Gemeinsamen Vertreter wählen, der im Rahmen der Insolvenz ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen und dem vom Gericht eingesetzten Sachwalter vertritt. Dies allerdings nicht – wie in anderen Fällen üblich – mit Hilfe einer Gläubigerversammlung. Stattdessen sollen betroffene Gläubiger ihre Stimme im Umlaufverfahren abgeben. Zeit haben sie dafür vom 23. bis zum 28. Mai, 10:00 Uhr.

„Natürlich ist die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ein gangbarer und für das Unternehmen relativ preiswerter Weg“, kommentiert Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding und Barth, das Vorhaben der Rena GmbH. „Trotzdem nimmt das den Gläubigern die Möglichkeit, sich ein lebendiges Bild von den zur Wahl stehenden Interessenvertretern zu machen und vielmehr noch von der Situation des Unternehmens“, bemängelt der Anleiheexperte. "Auch die Möglichkeit Fragen an die Kandidaten stellen zu können – etwa zum jeweiligen Ansatz (Sanierung oder Liquidation), zur Höhe des Honorars des jeweiligen Kandidaten etc. – entfällt beim Umlaufverfahren komplett", rügt Nieding.

Nieding, der bereits in etlichen, ähnlich gelagerten Fällen die Interessen von Anleihegläubigern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro vertritt, kandidiert bei der Rena GmbH ebenfalls für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Die Möglichkeit der Einflussnahme der Anleger mittels des Gemeinsamen Vertreters werde häufig, gerade in Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren, massiv unterschätzt, ist der Kapitalanlageexperte überzeugt. „Die Gläubiger müssen mit einer Stimme sprechen, wenn sie ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen wollen“, sagt Nieding. Andernfalls drohe eine Zersplitterung der Interessen, die in der Regel zu schlechteren Ergebnissen führe.

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de registrieren lassen und die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

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