Pressemitteilungen

01.07.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Rena GmbH scheitert mit Onlineverfahren und lädt nun zur Anleihegläubigerversammlung ein

Klaus Nieding: Ein Mindestquorum gibt es dabei nicht mehr!

Frankfurt, 30. Juni 2014 – Die Idee des insolventen Schwarzwälder Maschinen- und Anlagenbauers Rena GmbH klang bestechend einfach: Statt auf einer eigens einberufenen Versammlung sollten die Anleihegläubiger, bei denen die Gesellschaft mit immerhin 105 Millionen Euro in der Kreide steht, einfach im Rahmen eines „Umlaufverfahrens“ einen Gemeinsamen Vertreter wählen, der ihre Interessen vertritt. In der Zeit vom 23.05 bis zum 28.05. konnten sie ihre Stimme abgeben.

Doch letztlich blieb es bei dem Versuch: „Das Verfahren ist an der zu geringen Beteiligung gescheitert. Das notwendige Quorum von 50 Prozent des Nominalkapitals konnte nicht erreicht werden“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding und Barth, der dem Online-Verfahren von Anfang an kritisch gegenüber gestanden hatte. Nun hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen eine Präsenz-Anleihegläubigerversammlung für den 18.07.2014 angesetzt. „Grundsätzlich ist eine solche ‚echte’ Versammlung sicher besser, da die Gläubiger sich so ein lebendiges Bild von den zur Wahl stehenden Interessenvertretern machen können und auch die Beurteilung der Situation des Unternehmens wird so erleichtert“, so Nieding, der selbst für das Amt kandidiert. Es genügt nicht die Anleihegläubiger zur Abstimmung aufzufordern, ohne Ihnen das Sanierungskonzept zu erläutern, denn die Anleihegläubiger müssen von der Tragfähigkeit des Konzepts überzeugt werden. „Die Anleihegläubiger bilden regelmäßig als Gesamtheit eine der größten, wenn nicht die größte Gläubigergruppe und sollten entsprechend ernstgenommen werden“, so Nieding.

In den anstehenden Versammlungen wird aber nun definitiv entschieden: „Es gelten nicht mehr die erforderlichen Quoren des Schuldverschreibungsgesetzes sondern insolvenzrechtliche Bestimmungen. Ein Mindestquorum ist damit nicht mehr erforderlich“, so Nieding, der bereits in etlichen, ähnlich gelagerten Fällen die Interessen von Anleihegläubigern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro vertritt. Die Anleihegläubiger sollten daher nicht leichtfertig Ihre Möglichkeit der Einflussnahme verschenken, sondern aktiv ihre Rechte wahren.

Zwei Mittelstandsanleihen (ISIN DE000A1E8W96, ISIN DE000A1TNHG1) hatte das auf den Bau von Maschinen für die Halbleiter- und die Solarindustrie spezialisierte Unternehmen Rena GmbH im Gesamtvolumen von 105 Millionen Euro platziert.

40 Millionen Euro davon nur acht Monate vor dem Insolvenzantrag.

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de registrieren lassen und die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren