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12.07.2013 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Solarworld-Gläubiger müssen aktiv werden

Klaus Nieding: Wenn die Quoren für die Gläubigerversammlungen nicht erreicht werden, droht dem Unternehmen die Insolvenz

Frankfurt, 10.07.2013: In der zweiten Versammlungsrunde der Anleihegläubiger der Solarworld AG wurden sogenannte „Gemeinsame Vertreter“ gewählt. Bei einer Präsenzquote von 21,93 Prozent wurde für die Schuldverschreibung 6,375 % (ISIN: XS0641270045 / WKN: A1H3W6) Rechtsanwalt Alexander Elsmann bestimmt. Unternehmensberater Frank Günther wurde Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der Solarworld-Anleihe 6,125% (ISIN: XS0478864225 / WKN: A1CR73). Hier lag die Präsenzquote der Gläubigerversammlung bei 18,18 Prozent.

„Bei den gewählten Gemeinsamen Vertretern handelt es sich jeweils um einen sogenannte ‚schwachen’ Gemeinsamen Vertreter. Dies bedeutet, dass er zwar weitgehende Auskunfts- und Informationsansprüche gegenüber der Solarworld AG besitzt, allerdings ist er nicht ermächtigt, dem vorgestellten Sanierungsplan zuzustimmen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Über den Sanierungsplan wird erst in einer zweiten, aber auch letzten Gläubigerversammlungsrunde, entschieden, die voraussichtlich am 05.08.2013 und 06.08.2013 stattfinden wird. „Hier müssen mindestens 25 Prozent des jeweilig ausstehenden Nominalvolumens der Anleihen anwesend sein. Davon wiederum müssen dann 75 Prozent dem Sanierungsplan zustimmen“, sagt Nieding. Wird die 25-Prozent-Quote unterschritten, ist die Insolvenz unvermeidlich. „Mehr denn je ist es daher für alle Solarworld-Anleihegläubiger von grundlegender Bedeutung, ihre Stimmrechte in den anstehenden Gläubigerversammlungen auszuüben. Die Insolvenz der Gesellschaft scheint keine echte Alternative zu sein“, erklärt der Kapitalanlagerechtler.

„Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleihegläubiger im zu erwartenden Sanierungsverfahren fortlaufend im Rahmen eines Aufsichtsratsmandates zu vertreten, um damit die Einhaltung und den Fortschritt des Restrukturierungskonzeptes überwachen zu können. Dafür werden wir eng mit den Gemeinsamen Vertretern der Anleihegläubiger sowie dem Vorstand der Solarworld zusammenarbeiten“ informiert Rechtsanwalt Nieding weiter.

Zur Bündelung der Anlegerinteressen hat die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth die „Interessengemeinschaft Solarworld“ gegründet. Unter der Email-Adresse: recht@niedingbarth.de können sich Solarworld-Anleihegläubiger kostenlos registrieren lassen.

Die SolarWorld AG hatte 2011/2012 zwei Anleihen begeben: es handelt sich um die Solarworld-Anleihe 6,375% bis 13.07.2016 (ISIN: XS0641270045 / WKN: A1H3W6) mit einem Emissionsvolumen von 150 Millionen Euro und die Solarworld-Anleihe 6,125% bis 21.01.2017 (ISIN: XS0478864225 / WKN: A1CR73) mit einem Emissionsvolumen von 400 Millionen Euro. Auf beide Anleihen ist das neue Schuldverschreibungsgesetz von 2009 anwendbar.

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