Pressemitteilungen

03.03.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
BWF-Stiftung ­ Betrugsvorwurf gegen Goldhändler ­ Anleger fürchten um ihr Geld

Frankfurt, 02. März 2015 – Für viele Anleger ist Gold auch heute noch der Krisenschutz par excellence. Kein Wunder, dass das Angebot der BWF Kapitalholding GmbH oder auch „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ mehr als verlockend klang: Der Kunde kauft Gold bei der BWF und vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren. Im Gegenzug wird ihm ein Rückkaufpreis – je nach Laufzeit – von 110, 130 beziehungsweise sogar 180 Prozent des gezahlten Kaufpreises garantiert. Das entspricht einer garantierten jährlichen Rendite zwischen 5 und 7,5 Prozent. Das Gold würde die Stiftung derweil für die Kunden sicher verwahren. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen etliche der BWF-Verantwortlichen. Laut Medienberichten wurden 19 Wohnungen, Firmen und Lagerräume in Köln und Berlin durchsucht. Den Anlegern drohen herbe Verluste.

„Dieses Geschäftsmodell hatte gleich mehrere dicke Haken“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth. „Nicht nur, dass hier offenbar ein Einlagengeschäft ohne Genehmigung der Finanzaufsicht gemacht wurde, ist jetzt sogar von dem Verdacht der Veruntreuung die Rede“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter. Offenbar bestehe Zweifel an der Echtheit des beschlagnahmten Goldes. Auch sollen große Teile der Kundengelder nicht – wie den Kunden zugesagt – zum Goldkauf genutzt worden sein.

„Die Betroffenen sollten jetzt aktiv werden“, sagt Nieding. „Sollte es sich tatsächlich um einen gewerbsmäßigen Betrug handeln, haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen. Auch besteht die Möglichkeit, über ein sogenanntes Opfer-Rückgewinnungsverfahren in beschlagnahmte Vermögenswerte zu vollstrecken und so Forderungen zu sichern“, so Nieding weiter.

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