Pressemitteilungen

20.01.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
DF Deutsche Forfait AG – Anleihe 2013/2020 – Designierter Gemeinsamer Vertreter beabsichtigt Bedingung der bindenden Kreditzusage im Namen der Anleihegläubiger durchzusetzen

Frankfurt, 19. Januar 2015 – Ein wesentlicher Teil der Anleihegläubiger signalisiert seine Zustimmung unter der Bedingung, dass die beabsichtigten Änderungen der DF AG-Anleihe 2013/2020 erst umgesetzt werden, wenn die Zusage für die DF Deutsche Forfait AG über Darlehen in Höhe von mindestens EUR 37 Millionen von Fremdkapitalgebern verbindlich geworden ist. Die Darlehen sollen zudem unbesichert sein, so dass die Forderungen von Darlehensgebern und Anleihegläubigern gleichrangig sind.

In ihrer heutigen Pressemitteilung hat die Gesellschaft bestätigt, dass die kreditgebenden Banken vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien, dem Unternehmen weiterhin mit Kredit in dem gewünschten Volumen zur Verfügung stehen und auf eine Besicherung der Darlehen verzichten wollen. Damit ist weiterhin eine Ranggleichheit zwischen Anleihegläubigern und Banken gegeben.

In der ab Dienstag, dem 20. Januar 2015, 0:00 Uhr, bis Donnerstag, dem 22. Januar 2014, 24:00 Uhr, stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG sollen die Anleihegläubiger unter anderem über eine Reduzierung des Zinssatzes der Anleihe von 7,875% auf 2,000% gegen Gewährung von Optionsrechten auf Aktien der DF Deutsche Forfait AG abstimmen. Zudem wurde vorgeschlagen, dass die Anleihegläubiger Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählen und diesen bevollmächtigen, weitere Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüsse für die Anleihegläubiger zu fassen, die zur Umsetzung und zum Vollzug der genannten Beschlüsse dienen.

Im Rahmen dieser zukünftig bestehenden Vollmacht beabsichtigt der designierte Gemeinsame Vertreter Rechtsanwalt Nieding im Namen der Anleihegläubiger die Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter die Bedingung zu stellen, dass zuvor die Gesellschaft dem Gemeinsamen Vertreter eine bindende Zusage für unbesicherte Darlehen über mindestens EUR 37 Millionen mit einer Laufzeit bis mindestens zum 31. Dezember 2016 nachweist.

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