Pressemitteilungen

05.01.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Nieding+Barth begleitet Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG

Klaus Nieding als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger vorgeschlagen

DF Deutsche Forfait AG fordert Anleihegläubiger zur Stimmabgabe über Sanierungsmaßnahme auf

Frankfurt, 05. Januar 2015 – Die DF Deutsche Forfait AG hat heute die Einladung an ihre Anleihegläubiger zur sogenannten „Abstimmung ohne Versammlung“ für den 20. bis 22. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Abstimmung steht dabei eine wesentliche Komponente des Sanierungskonzeptes, welche auch einen Beitrag von den Anleihegläubigern fordert. Das Unternehmen war in Schwierigkeiten geraten, da es wegen angeblicher Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf eine „Schwarze Liste“ der US-Regierung geraten war. Vor einigen Wochen wurde das Unternehmen zwar wieder von der Liste gestrichen, mit den wirtschaftlichen Folgen hat es aber immer noch zu kämpfen.

Am 26. November 2014 hatte die DF Deutsche Forfait erste Eckpunkte des Restrukturierungskonzeptes veröffentlicht. Die Verhandlungen über das Sanierungskonzept wurden auf Seiten der Anleihegläubiger durch den erfahrenen Anlegerschützer und Anleihegläubigervertreter Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth, begleitet. „Im Rahmen der Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes habe ich darauf hingewirkt, dass alle Gläubigergruppen am Tisch vertreten sind und die Anleihegläubiger nicht nur Zugeständnisse machen müssen, sondern gleichzeitig eine Gegenleistung dafür erhalten. Wichtig war mir, dass bereits mit der Einladung das finale Sanierungskonzept und die Eckdaten transparent mitgeteilt werden, damit die Anleihegläubiger eine echte Entscheidungsgrundlage haben“, so Nieding, der von der Gesellschaft für das Amt des Gemeinsamen Vertreters nominiert wurde, um die Restrukturierung auf Anleihegläubigerseite zu begleiten.

„Das Verhandlungsergebnis ist für die Anleihegläubiger eine akzeptable Lösung. Da die Gesellschaft massiv unter den Sanktionen gelitten hat, bedarf es eines umfassenden Beitrags sämtlicher Gläubigergruppen und auch der Aktionäre, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Die Herabsetzung der Zinsen ist gemäß eines von der Gesellschaft beauftragten IDW S6-Gutachtens wohl unvermeidlich. Das Unternehmen muss die erforderliche Luft zum Atmen haben, um das Geschäft wieder aufzubauen“, so Nieding.

Den Anleihegläubigern rät der Kapitalanlagerechtler dringend, sich an der Abstimmung zu beteiligen und sich im Vorfeld zu organisieren sowie ihre Interessen zu bündeln. Anleihegläubiger können sich per Email an recht@niedingbarth.de wenden, um sich zu registrieren. „Eine breite Beteiligung der Anleihegläubiger an der Abstimmung ist entscheidend, um die Umsetzung des Sanierungskonzeptes zu ermöglichen. Die Anleihegläubiger müssen Zugeständnisse machen, aber diese sind weder einseitig von einer Gläubigergruppe zu tragen, noch sind sie kompensationslos“, erklärt Nieding.

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