Pressemitteilungen

05.01.2017 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
Haugg Industriekühler - Gericht hebt Schutzschirmverfahren auf

- Amtsgericht Rottweil hat das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung über Haugg Industriekühler aus Sulz am Neckar aufgehoben

- Dies war nach der erfolgreichen Sanierung der letzte Schritt, damit das Unternehmen mit sofortiger Wirkung wieder frei am Markt agieren kann

- Der Produktionsstandort in Sulz bleibt erhalten, 54 Arbeitsplätze sind gesichert, Gläubiger erhalten bis zu 50 Prozent auf ihre Ansprüche

Rottweil/Sulz 4. Januar 2017. Das zuständige Amtsgericht Rottweil hat nach Berücksichtigung aller Fristen wie erwartet das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung über die Haugg Industriekühler GmbH aus Sulz am Neckar zu Anfang des Jahres aufgehoben. Damit ist Haugg auch offiziell saniert und kann wieder frei am Markt agieren.

Die Aufhebung des Verfahrens durch das Gericht wurde möglich, nach dem die Gläubiger auf ihrer Versammlung Ende Oktober 2016 den Insolvenzplan einstimmig angenommen hatten. Mit diesem von den Sanierungsexperten Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning (Mönning & Partner) sowie von Claus Nürnberg (Eisele & Degen Consulting GmbH) und dem vom Gericht bestellten Sachwalter Michael Pluta (Pluta Rechtsanwalts GmbH) erarbeiteten Sanierungsplan wurde das Unternehmen neu aufgestellt. Zudem hatten die Experten in diesem Plan die Quoten für die einzelnen Gläubigergruppen festgestellt. Demnach haben die Gläubiger zwischen 15 und 50 Prozent auf ihre berechtigten Forderungen erhalten. Die Zahlungen wurden bereits Ende November angewiesen.

Für Sanierungsexperte Mönning ist diese Sanierung ein voller Erfolg für alle Seiten. „Das Unternehmen lebt weiter, wir konnten trotz angespannter Auftragslage 54 Arbeitsplätze sichern und haben darüber hinaus eine Transfergesellschaft finanzieren können. Die Quotenzahlungen für die Gläubiger sind deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Fälle“, sagt Mönnig, der das Verfahren maßgeblich geführt hat. Für ihn ist die Sanierung von Haugg ein gutes Beispiel dafür, dass ein gut vorbereitetes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung eine gute Basis für die Sicherung eines kriselnden Unternehmens sein kann. Das sieht auch der vom Gericht bestellte Sachwalter Michael Pluta so. „Der Plan berücksichtigt ausgewogen sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Belange der Gläubiger und der Beschäftigten, die jetzt eine klare Perspektive haben“, sagt Pluta.

Laut Sanierungsplan wird der Standort in Sulz am Neckar weiter geführt und 54 Arbeitsplätze wurden gesichert. 26 Beschäftigte haben das Angebot erhalten in eine Transfergesellschaft zu wechseln von der sie mindestens 6 und maximal 12 Monate angestellt und auf neue berufliche Herausforderungen vorbereitet werden. Alternativ konnten Abfindungen über den Sozialplan vereinbart werden.

Das Unternehmen wird sich künftig auf die Produktion von Kleinserien und Spezialanfertigungen von Wärmetauschern konzentrieren. Die Produktion mittelgroßer Serien wird über strategische Partnerschaften abgedeckt werden. Haugg verfügt über ein globales Netzwerk mit Thermomanagementspezialisten unterschiedlichster Spezialisierung.

Die hauseigenen Entwicklungskompetenzen werden ausgebaut. In Kooperation mit öffentlichen Forschungseinrichtungen werden Wärmetauscher für neue Anwendungsfelder entwickelt. Der erste Serienauftrag zur Kühlung eines reinen Elektrofahrzeugs wurde gerade durch die Haugg Gruppe ausgeliefert.

Über die Sanierung von Haugg

Die Verantwortlichen von Haugg Industriekühler hatten Mitte April 2016 beim zuständigen Amtsgericht in Rottweil einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben und der Geschäftsführung Rechtsanwalt Michael Pluta zunächst als vorläufigen Sachwalter und mit Eröffnung des Verfahrens im Juli 2016 als Sachwalter zur Seite gestellt. Gemeinsam mit denen von Haugg beauftragten Sanierungsexperten Claus Nürnberg von Eisele und Degen sowie Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning von Mönning & Partner, wurde der Geschäftsbetrieb des Unternehmens fortgeführt und die Restrukturierung vorangetrieben.

Dem im Oktober 2016 von allen Seiten angenommenen Sanierungsplan waren unter anderen intensive Verhandlungen mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat über einen Sanierungstarifvertrag und Interessensausgleich vorangegangen. Nach Ansicht von Mönning schafft der Sanierungsplan eine gesunde Basis für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Dies sieht auch Sachwalter Michael Pluta so, der das Unternehmen nun so aufgestellt sieht, dass es Gewinne erzielen kann.

Über Haugg Industriekühler

Die in Sulz am Neckar produzierten Wärmetauscher regulieren die Betriebstemperaturen in Kompressoren, Vakuumpumpen und Hydraulikaggregaten, Bussen, Lokomotiven und Schiffen, Kranwagen und Traktoren sowie darüber hinaus in weiteren Bau- und Landmaschinen. Mit etwa 80 Beschäftigten erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Jahresumsatz von 8 Millionen Euro.

Haugg Industriekühler gehört zur Haugg-Gruppe mit Sitz in Aachen, die sich auf Produktion und Vertrieb von Kühlsystemen spezialisiert hat. Der Jahresumsatz der Gruppe beträgt 75 Millionen Euro.

Über ein Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass ein ausgewiesener Experte dem Unternehmen attestiert, dass lediglich eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und dass das Unternehmen reale Sanierungschancen hat. Das Unternehmen kann dann in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorbereiten. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen

Amtsgericht einen „Sachwalter“ zur Seite gestellt, der die Geschäftsleitung begleitet und im Sinne der Gläubiger unterstützt. Wie in einem Regelverfahren auch, wird das Verfahren in der Regel nach spätestens drei Monaten eröffnet. In einer bestimmten Frist müssen dann die Verantwortlichen des Unternehmens einen Insolvenzplan bei Gericht einreichen, der danach auch den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Neben dem Sanierungskonzept enthält der Plan auch eine Quotenregelung auf berechtigte Ansprüche der Gläubiger.

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