Pressemitteilungen

25.05.2018 | PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE | Mitteilung der Pressestelle
Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger des Hafenbetriebsverein Lübeck e.V.

Heute fand am Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht – der Abstimmungs- und Erörterungstermin für den Insolvenzplan des Hafenbetriebsverein Lübeck e.V. (HBV) statt. Die Gläubiger des HBV stimmten dem durch den Insolvenzverwalter Herrn Prof. Dr. Klaus Pannen vorgelegten Insolvenzplan zu.

Seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 06.06.2016 wird der HBV uneingeschränkt durch Herrn Prof. Dr. Klaus Pannen fortgeführt. Aufgabe des HBV ist es im Wesentlichen, Hafen- und Umschlagsarbeiter an Lübecker Hafenbetriebe, insbesondere die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) zu verleihen.

Durch den Insolvenzplan wird es möglich, die meisten der beim HBV von der Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze zu erhalten, da knapp 80 Mitarbeiter zur LHG wechseln. Rund 45 Mitarbeiter haben sich entschieden, den HBV gegen Zahlung einer Abfindung zu verlassen.

„Für die Gläubiger sieht der Insolvenzplan Quoten zwischen 90% und 100% vor“, so der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Klaus Pannen.

Prof. Dr. Pannen weiter: „Mit dem erfolgreichen Abschluss von sehr herausfordernden Verhandlungen mit allen Beteiligten, vor allem mit der Hansestadt Lübeck, der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH und den Vertretern der HBV-Mitarbeiter -die zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe darstellen-, ist es in einer außergewöhnlichen Anstrengung gelungen, den HBV über fast zwei Jahre fortzuführen, sehr viele Arbeitsplätze zu retten, bestehende und bevorstehende Rechtsstreitigkeiten beizulegen und die für den gesamten Lübecker Hafen bedeutende Zukunftsperspektive zu untermauern. Mein Dank gilt allen Verfahrensbeteiligten, die sich stets konstruktiv und lösungsorientiert gezeigt haben.“

Der Betrieb des HBV wird bis zum 30.09.2018 fortgesetzt. Der Übergang der meisten HBV-Mitarbeiter zur LHG sowie die Beendigung der Arbeitsverhältnisse und die Betriebsschließung erfolgen sukzessive.

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