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12.05.2022 | | Mitteilung der Pressestelle
Planungsfristen angesichts aktueller Krisen verkürzen – Geschäftsführungen und Gläubiger schützen

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022; Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands ab.

Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und aktuell auch des Krieges in der Ukraine auf Rohstoffpreise und Lieferketten erschweren die Planbarkeit für Unternehmen erheblich. Nach geltendem Recht (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO) sind Geschäftsführungen jedoch gehalten einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie nicht in der Lage sind, eine positive Fortführungsprognose für ihr Unternehmen für die nächsten zwölf Monate darzulegen. Nach Ansicht des Gravenbrucher Kreises sollte diese Planungsfrist in der aktuellen Krisensituation auf sechs Monate halbiert werden. Damit gewännen Geschäftsführungen die Möglichkeit, ihr unter normalen Umständen funktionierendes Unternehmen weiterzuführen, ohne sich einem erhöhten Risiko zivil- oder strafrechtlicher Haftung durch eine Insolvenzverschleppung auszusetzen.

Ähnlich sollte auch die Planungsfrist im Falle der vorläufigen Eigenverwaltung bzw. eines Schutzschirmverfahrens verkürzt werden. Hier schlägt der Gravenbrucher Kreis eine Halbierung des Prognosezeitraums von sechs auf drei Monate vor, um die laufende Sanierung von Unternehmen nicht zu gefährden.

Um den Gläubigerschutz auch in Verfahren in Eigenverwaltung zu gewährleisten, sollte zudem mit der Eröffnung des Verfahrens erneut eine Finanzplanung für drei Monate vorgelegt werden.

Die vollständige Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zur Verkürzung des Prognosezeitraums im Rahmen des § 19 Abs. 2 S. 1 InsO findet sich unter: https://www.gravenbrucher-kreis.de/2022/05/10/planungsfristen-angesichtsaktueller-krisen-verkürzen-geschäftsführungen-und-gläubiger-schützen/

Über den Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 30 Mitglieder (davon 19 aktive und 11 passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.

Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.

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