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04.08.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Pluta: Insolvenzverfahren über Colosseum-Betriebsgesellschaft eröffnet

3. August 2020

Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat über das Vermögen der „Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH“ das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Sebastian Laboga von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt war. Die Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH ist die Betreiberin des Berliner Traditionskinos „Colosseum“. Laboga hatte bereits am 20. Juni mitgeteilt, dass das Colosseum infolge der Corona-Krise seinen Betrieb nicht wieder aufnehmen kann.

„Angesichts der Umstände ist – wie bei hunderten anderer deutscher Kinos auch – ein kostendeckender Betrieb des Colosseum bis auf weiteres nicht möglich“, betonte Laboga heute in Berlin. „Die Situation hat sich seit dem Insolvenzantrag sogar noch deutlich verschlechtert: Zu den strikten Hygiene-Richtlinien kam hinzu, dass die für den Umsatz so wichtigen Film-Premieren bis auf weiteres ausfallen.“

Gemäß Insolvenzordnung darf der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens nur dann fortgeführt werden, wenn es keine Verluste erwirtschaftet. Dadurch soll vermieden werden, dass die Gläubiger – und dazu zählen in diesem Verfahren insbesondere die Mitarbeiter – noch weiter geschädigt werden.

„Ich verstehe die Motive der Menschen, die sich mit der ‚Rettet das Colosseum‘-Kampagne so leidenschaftlich für den Erhalt des Kinos einsetzen“, sagte Laboga heute in Berlin. „Allerdings ist die Sachlage – sowohl wirtschaftlich als auch insolvenzrechtlich – eindeutig. Selbst wenn man annimmt, dass vor Beginn der Corona-Pandemie ein rentabler Betrieb des Colosseum möglich war: Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf absehbare Zeit nicht im Entferntesten daran zu denken.“

Zudem wurde der Pachtvertrag für das Colosseum bereits vor einigen Wochen durch den Eigentümer der Immobilie gekündigt, so dass auch aus diesem Grund keinerlei langfristige Perspektive für die Betreibergesellschaft besteht.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Führung des Unternehmens von der Geschäftsführung auf den Insolvenzverwalter über. Das bedeutet, dass nun auch die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern durch den Insolvenzverwalter geführt werden. Laboga wird den Schwerpunkt seiner Arbeit in den kommenden Wochen darauf legen, mit dem Betriebsrat einen Sozialplan zu verhandeln, um für die Arbeitnehmer die bestmögliche Lösung zu erreichen.

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