Pressemitteilungen

18.01.2019 | Pohlmann Hofmann | Mitteilung der Pressestelle
Automobilzulieferer RÄUCHLE - Geschäftsbetrieb stabilisiert; Investorenlösung in Vorbereitung

Am 06.12.2018 musste der Dietenheimer Präzisionsteilehersteller Räuchle GmbH + Co. KG Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Ulm ordnete am selben Tag die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann zum vorläufigen Sachwalter. Ein mehrköpfiges Team der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz um Christian Plail berät das Unternehmen im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung. RÄUCHLE kann nunmehr erste Erfolge auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sanierung vermelden: So ist das Unternehmen operativ stabilisiert, die Münchner Finanzholding DUBAG steht als künftige Gesellschafterin zur Verfolgung einer Sanierungslösung zur Verfügung und weitere Investoren haben ebenfalls Interesse angemeldet.

Die Geschäftsführung der Räuchle GmbH + Co. KG hatte am 06.12.2018 Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen müssen. Der auf eine mehr als 100-jährige Unternehmensgeschichte zurückblickende Mittelständler RÄUCHLE stellt Präzisionsteile aus Stahl und Aluminium für die Automobilindustrie her. Das Unternehmen beschäftigt an seinem Standort in Dietenheim bei Ulm rund 350 Mitarbeiter und konnte in den vergangenen Jahren Umsätze in einer Größenordnung von jährlich rund EUR 50,0 Mio. erzielen.

Die bisherigen Gesellschafter des Unternehmens hatten im Laufe des Jahres 2018 mit dem Ziel einer langfristigen Nachfolgelösung einen Investor gesucht und befanden sich mit der Münchener Finanzholding DUBAG in finalen Verhandlungen.

Indes kam es zuletzt im Herbst 2018 zu Liquiditätsschwierigkeiten, die den Geschäftsführer Willi Gaule schließlich zur Stellung eines Insolvenzantrags für RÄUCHLE veranlassten. Zugleich beantragte das von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz beratene Unternehmen die Eigenverwaltung, um das Unternehmen mit der Investorin DUBAG im Hintergrund zu sanieren. Das zuständige Amtsgericht Ulm ordnete noch am 06.12.2018 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Matthias Hofmann, Sozius der im süddeutschen Raum tätigen Kanzlei Pohlmann Hofmann, zum vorläufigen Sachwalter.

Das Team der Sanierungsberater von SGP Schneider Geiwitz um Christian Plail konnte nach der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter das Unternehmen stabilisieren, so dass RÄUCHLE weiterhin sämtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachkommen konnte. Insbesondere konnten die Gehaltszahlungen an die gut 350 Mitarbeiter über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt werden. Auch konnte das Unternehmen den weitgehend reibungslosen operativen Geschäftsbetrieb über einen Massekredit gewährleisten.

Parallel hierzu fanden weitere Gespräche mit der Investorin DUBAG statt, die trotz der Insolvenz an einer Zukunftslösung für RÄUCHLE interessiert ist und hierzu bereits erste Hürden genommen hat. RÄUCHLE und der vorläufige Sachwalter Hofmann konnten sich inzwischen mit der DUBAG auf das weitere gemeinsame Vorgehen einigen. Parallel hierzu hatten sich weitere Interessenten gemeldet, die ebenfalls ihre Konzepte für eine Zukunft des Unternehmens präsentieren wollen. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich nunmehr für eine Verfolgung sämtlicher Alternativen ausgesprochen, um in den kommenden Wochen noch alle Möglichkeiten offenzuhalten und im Ergebnis die beste Lösung für Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden finden zu können. Hierzu wurde nunmehr ein Investorenprozess eingeleitet, in dessen Rahmen weitere Investoren die Möglichkeit haben sollen, ihre Konzepte vorzustellen. Die Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung über den aktuellen Sachstand und die guten Zukunftsaussichten informiert.

„Die Situation für die Mitarbeiter, Gläubiger und Geschäftspartner von RÄUCHLE könnte kaum komfortabler sein“, so der Sanierungsexperte Christian Plail von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz. „Mit der DUBAG haben die Gesellschafter bereits im Vorfeld der Insolvenzsituation einen Partner für die Zukunft von RÄUCHLE gefunden, der auch aktuell mit einer klaren Strategie bereit steht.“

Auch der vorläufige Sachwalter Dr. Hofmann zeigt sich positiv: „Mit der DUBAG gibt es bereits einen Investor als neuen RÄUCHLE-Gesellschafter. Das ist für alle Beteiligten eine äußerst positive Ausgangssituation. Dass wir im Interesse einer bestmöglichen Lösung auch Gespräche mit weiteren Interessenten führen können, verringert zudem etwaige Risiken aus einer Ein-Investoren-Strategie.“ Hofmann ist insoweit weiterhin davon überzeugt, dass das Dietenheimer Unternehmen auch künftig noch seinen Platz im Markt haben wird. „Ziel ist es, die Gespräche sehr straff zu führen, um so innerhalb der kommenden zwei bis drei Monate sehr schnell zu einem für Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger von RÄUCHLE bestmöglichen Ergebnis zu gelangen.“

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