Pressemitteilungen

19.07.2017 | Pohlmann Hofmann | Mitteilung der Pressestelle
Georg Schlagbauer konzentriert sich in der Insolvenz auf Metzgerei am Viktualienmarkt

Metzgermeister Georg Schlagbauer jun., der im Juni Insolvenz angemeldet hat, konzentriert sich ab sofort auf seine Metzgerei am Viktualienmarkt. Seine weitere Metzgereifiliale in der Waltherstraße wird Schlagbauer bis Ende Juli auflösen. Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist Anfang August 2017 zu rechnen.

Der frühere CSU-Stadtrat und frühere Handwerkskammerpräsident Georg Schlagbauer jun. hatte im Juni 2017 Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht München bestellte den Insolvenz- und Sanierungsexperten Dr. Matthias Hofmann, von der Kanzlei Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Hofmann konnte mit seinem Team in den vergangenen Wochen den Metzgereibetrieb analysieren und stabilisieren.

Die Gespräche des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Schlagbauer ergaben, dass der Pachtvertrag über die Metzgereifiliale in der Waltherstraße unabhängig von der Insolvenz nur noch bis Jahressende 2017 Bestand gehabt hätte. Im Rahmen gemeinsamer Planungen haben Schlagbauer und Hofmann die Entscheidung getroffen, die Filiale in der Waltherstraße bereits jetzt endgültig zu schließen und die Räume im Rahmen einer Vertragsauflösung an den Vermieter zurückzugeben. Im Zuge der Schließung der Metzgerei in der Waltherstraße mussten sich Schlagbauer und der vorläufige Insolvenzverwalter Hofmann von vier Mitarbeitern trennen.

Georg Schlagbauer will sich ab sofort ausschließlich auf die Metzgerei am Viktualienmarkt konzentrieren. „Wir würden uns freuen, am Viktualienmarkt künftig auch den ein oder anderen treuen Kunden aus der Waltherstraße willkommen heißen zu können“, so Schlagbauer.

Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anfang August zu rechnen. „Georg Schlagbauer nutzt mit dem Insolvenzverfahren die Chance, sein Unternehmen zu erhalten“, so Hofmann. Ziel Schlagbauers sei es nach wie vor, seinen Gläubigern eine Lösung im Rahmen eines Insolvenzplans vorzuschlagen.

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