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02.10.2015 | Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Nach Ärger um abgesagten Auftritt von Snoop Dogg in München – Veranstalter Sansone stellt Insolvenzantrag

Nachdem eine Krankenkasse Insolvenzantrag gegen den Betreiber der Diskothek Golden Room, Marco Sansone, gestellt hat, hat dieser nun selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Vorausgegangen waren dem Forderungen von Fans, die nach dem gescheiterten Auftritt von Snoop Dogg am 17.07.2015 in München ihr Eintrittsgeld zurückverlangen. Das Insolvenzgericht hat nunmehr den Münchner Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Björn Hellfeld von der Kanzlei Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft derzeit etwaige Ansprüche gegen das Management des amerikanischen Rappers.

Über drei Jahre lang hat Marco Sansone die Diskothek „Golden Room“ betrieben, zuletzt auf dem Gelände der Optimolwerke. Immer wieder führte er auch Veranstaltungen mit internationalen Künstlern durch. So hatte er unter anderem für den 17.07.2015 eine Veranstaltung mit dem amerikanischen Rapper Snoop Dogg im Zenith geplant. Doch die zahlreichen Fans warteten vergeblich auf den Rapper, der aufgrund angeblicher Fehler des Veranstalters Sansone nicht zur Veranstaltung erschien. Seitdem ist Sansone den Drohungen und Beschimpfungen enttäuschter und wütender Fans ausgesetzt, die sich insbesondere in sozialen Netzwerken immer weiter zuspitzen. „Ich habe meinerseits alles Erforderliche getan, dass der Auftritt stattfinden kann“, so Sansone. Insbesondere habe er die vertraglich vereinbarte Gage rechtzeitig an das Management von Snoop Dogg gezahlt. Seit dem Vorfall wurde die Diskothek „Golden Room“ kaum noch besucht. Die Einnahmen waren derart gering, dass es dem Inhaber nicht mehr möglich war, neue Getränke zu beschaffen. Da auch Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt wurden, stellte eine Krankenkasse Insolvenzantrag, dem sich Sansone nun durch einen eigenen Insolvenzantrag angeschlossen hat.

Das Insolvenzgericht München hat den Münchner Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Hellfeld hat sich zunächst einen Eindruck vom Betrieb des „Golden Room“ verschafft. „Die Besucherzahlen und Umsätze sind völlig eingebrochen. Eine kostendeckende Weiterführung der Diskothek war daher nicht möglich“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. Sansone hat den Betrieb des „Golden Room“ daher eingestellt.

Hellfeld prüft derzeit die Existenz von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem gescheiteren Auftritt von Snoop Dogg. „Wenn die bisherigen Angaben von Herrn Sansone so zutreffen, ist es nicht auszuschließen, dass Schadensersatzansprüche gegen das Management bestehen, auch wenn dieses sämtliche Ansprüche bislang zurückweist“, so Hellfeld. Bis zu einer endgültigen Klärung dürfte es jedoch noch dauern. Zuvor sind Unterlagen auszuwerten und der genaue Hergang im Vorfeld der Veranstaltung und an dem betreffenden Veranstaltungstag aufzuklären. Hellfeld ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Drohungen und Beschimpfungen seitens der Gläubiger nicht zweckdienlich sind und umgehend eingestellt werden sollten. „Jeder Gläubiger hat in einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit, seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Da Herr Sansone über keine finanziellen Mittel mehr verfügt, helfen Drohungen den Gläubigern auch nicht, ihr Eintrittsgeld zurückzubekommen.“

Hellfeld rät den teilweise namentlich noch nicht bekannten Gläubigern daher, sich im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) über die weitere Entwicklung des Verfahrens zu informieren und sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zu wenden.

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