Pressemitteilungen

11.10.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
Poison Bikes saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

• Rad-Manufaktur will sich an neue Marktbedingungen anpassen

• Unternehmen sucht Investor für eine Beteiligung

• Geschäftsbetrieb läu@ im vollen Umfang weiter

Nickenich/Koblenz 11. Oktober 2024 Die Geschäftsführung der Poison Bikes GmbH aus Nickenich bei Koblenz hat beim zuständigen Amtsgericht in Mayen einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Mit diesem vom Gesetzgeber auf die Restrukturierung von Unternehmen ausgelegten Verfahren will sich Poison Bikes neu aufstellen und an neue Marktbedingungen anpassen. Das Gericht hat diesem Antrag nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über die posiKven Sanierungsaussichten staLgegeben.

Für das Schutzschirmverfahren hat das Unternehmen den Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Jan Roth, von der bundesweit täKgen Sozietät Wellensiek, zum GeneralhandlungsbevollmächKgten berufen. Rechtsanwalt Roth wird die Geschä*sführung während des Verfahrens in der Eigenverwaltung begleiten. Geschäftsführung und Restrukturierer erarbeiten derzeit einen Sanierungsplan, mit dem sie die GmbH neu aufstellen und wieder in die schwarzen Zahlen bringen wollen.

Der Geschäftsbetrieb von Poison Bikes mit seinen 20 Beschäftigten läuft unverändert weiter. „Wir ferKgen weiter Bikes nach den individuellen Wünschen unserer Kunden. Das bleibt unser Kerngeschäft für alle Arten von Bikes“, sagt Thomas Wiesel, geschä*sführender Gesellscha*er von Poison Bikes. „Auch werden wir keine Kompromisse bei der Qualität der Komponenten eingehen,“ so Wiesel weiter. Jedoch müsse man Kosten sparen und dafür vor allem Prozesse optimieren.

„Nach eingehender Prüfung der SituaKon haben wir für Poison Bikes einen Investorenprozess eingeleitet. Wir wollen so einen Partner finden, der das Unternehmen bei den kommenden Aufgaben unterstützt,“ sagt Restrukturierungsexperte Roth. Es habe bereits kurz nach Antrag auf ein Schutzschirmverfahren erste Interessensbekundungen potenzieller Investoren gegeben. „Das Interesse von Investoren zeigt, dass das Geschäftsmodell von Poison Bikes funkKoniert und Zukunft hat,“ ist Roth überzeugt.

Das Schutzschirmverfahren wird, wie üblich, von einem vorläufigen Sachwalter begleitet. Das Gericht hat hier Rechtsanwalt Jens Lieser von der Sozietät Lieser Rechtsanwälte eingesetzt. Die anstehende Sanierung der Rad-Manufaktur war notwendig geworden, da nach Ende der Corona-Pandemie insgesamt weniger Bikes verkauft wurden. Auch die danach folgende hohe InflaKon durch den Ukraine-Krieg führte aufgrund der Kaufzurückhaltung zu starken Umsatzrückgängen. Die großen Hersteller und Händler brachten darau`in ÜberprodukKonen mit starken RabaLen auf den Markt. Da Poison Bikes als custom-made Manufaktur erst nach Kundenauftrag produziert, machte es wirtschaftlich keinen Sinn, diese RabaLe mitzugehen und verlor dadurch Kunden. Auch viele Händler, die mit Poison Bikes zusammenarbeiten, verkauften vor allem Bestandsware und weniger individuell geferKgte Bikes. Nach Expertenmeinung dürfte aber dieser Trend im Laufe des nächsten Jahres vorbei sein, wenn die ÜberprodukKonen abgebaut sind. Der Trend nach individuellen Bikes in den unterschiedlichsten Sparten dürfte dann wieder Fahrt aufnehmen. Über Poison Bikes

Das Unternehmen aus Nickenich bei Koblenz wurde 2013 gegründet und fertigt unterschiedlichste Modelle - vom E-Bike, Reise-Rad, über Gravel-Bike oder auch Tandem – nach individuellen Kundenwünschen. Rahmenveredelung, Montage und Laufradbau der Fahrräder finden in der eigenen Manufaktur in Nickenich bei Koblenz staL. Neben dem eigenen Concept Store in Nickenich und einem Showroom in Wiesbaden bietet das Unternehmen seine Bikes auch über insgesamt 90 ausgesuchte Händler in Deutschland an. Poison Bikes erwirtschaftet zuletzt mit 20 Beschäftigten einen Jahresumsatz von knapp 3 Millionen Euro.

Mehr InformaKon: www.poison-bikes.eu

Über ein Schutzschirmverfahren

Ein Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es ermöglicht der Unternehmensleitung die eigenverantwortliche Sanierung des Unternehmens zur Vermeidung einer andernfalls drohenden Liquiditätskrise. Für die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens ist dessen Beantragung beim zuständigen Gericht und unter anderem die Vorlage eines tesKerten Sanierungskonzepts sowie Finanzierungsnachweises erforderlich. Im Verfahren setzt das Unternehmen notwendige Sanierungsmaßnahmen in Anwendung sanierungserleichternder Spezialnormen um. Abschließend unterbreitet es seinen Gläubigern zur Regulierung bestehender Verbindlichkeiten einen Insolvenzplan. Die Erfüllung des Plans wird durch den gerichtlich eingesetzten Sachwalter überwacht und das Verfahren hiernach beendet.

Über den GeneralhandlungsbevollmächEgten und die Sozietät Wellensiek

Der von der Geschäftsführung von Poison Bikes berufene Generalhandlungsbevollmächtigte Prof. Dr. Jan Roth ist Partner der bundesweit täKgen Sozietät Wellensiek und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie für Erb- und Steuerrecht. Die Sozietät Wellensiek ist eine auf Unternehmenssanierungen spezialisierte bundesweit täKge Partnergesellschaft. Die Experten der Kanzlei besitzen langjährige Erfahrung in der BewälKgung von Krisen naKonal und internaKonal täKger Unternehmen. Die Kernkompetenz liegt in der Insolvenzverwaltung und der Krisenberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für miLelständische und große Unternehmen.

Mehr Informationen: www.wellensiek.com

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