Pressemitteilungen

13.04.2026 | | Mitteilung der Pressestelle
Regional bekannter Autohändler: Jürgen Erbe von Schultze & Braun beaufsichtigt Eigenverwaltung des Autohauses Christmann

• Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht vom Mannheimer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei agiert als vorläufiger Sachwalter

• Die Sanierung erfolgt unter Leitung der Geschäftsführung und des Rechtsanwalts Matthias Kühne von der Kanzlei Die Schrittmacher

• Das Ziel sind die Sanierung und die nachhaltige Fortführung des Unternehmens

Grünstadt / Mannheim. Dr. Jürgen Erbe, der unter anderem am Mannheimer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig ist, begleitet als vorläufiger Sachwalter die Eigenverwaltung der Autohaus Christmann GmbH. In seiner Funktion wird der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die Geschäftsführung des in der Region bekannten Autohändlers im Rahmen der Sanierung beaufsichtigen und konstruktiv begleiten. Die Sanierung erfolgt unter Leitung der Geschäftsführung und des Rechtsanwalts Matthias Kühne von der Kanzlei Die Schrittmacher. Das Unternehmen wird bei der operativen Sanierung von der Prudentes Management GmbH begleitet. Der Geschäftsbetrieb des Autohauses Christmann läuft in vollem Umfang weiter. Die vorliegenden Kundenaufträge werden wie gewohnt ausgeführt.

Sanierung über einen Insolvenzplan angestrebt

„Ich bin zuversichtlich, dass die eingeleitete Neuausrichtung des Unternehmens im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens gelingen kann“, sagt der vorläufige Sachwalter. „Das Autohaus Christmann ist ein Unternehmen mit über einhundert Jahren gewachsener Kompetenz im Automobilhandel und ist fest in der Region verortet. Es ist das Ziel aller Beteiligten, dass dies auch in Zukunft so bleiben kann.“

Das Ziel sind die Sanierung und die nachhaltige Fortführung des Unternehmens. Dies wird über einen sogenannten Insolvenzplan angestrebt. Die Belegschaft ist über den aktuellen Stand informiert. Die Löhne und Gehälter der 65 Mitarbeitenden und zwölf Auszubildenden sind während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens über das Insolvenzgeld gesichert.

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