Pressemitteilungen

07.01.2019 | Reinhart Kober Großkinsky | Mitteilung der Pressestelle
TUG Kölleda GmbH startet saniert ins neue Jahr 2019

Erhaltung von ca. 50 Arbeitsplätzen gesichert

Das Amtsgericht Erfurt hat das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung der TUG Tiefbau- & Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“ Kölleda mit Beschluss zum 31.12.2018 aufgehoben, nachdem der eingereichte Insolvenzplan mit überwältigender Mehrheit durch die Insolvenzgläubiger angenommen wurde. Im Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde somit das entscheidende Ziel im Sanierungsprozess erreicht. Nachdem das Gericht den eingereichten Insolvenzplan anschließend bestätigt hat, kann somit nach Rechtskraft das laufende Insolvenzverfahren aufgehoben werden.

Durch den Verzicht der Insolvenzgläubiger auf Forderungen in einer Höhe von ca. 3 Millionen Euro kann die TUG Kölleda GmbH mit ihren 60 Arbeitsplätzen nunmehr ca. 50 Mitarbeiter weiter beschäftigen.

Das im Jahre 1990 gegründete Unternehmen arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Anlagen- und Rohrleitungsbau, im Kanal-und Straßenbau und hat sich ebenso auf Spezialthemen im Tiefbau ausgerichtet. Somit gilt es als feste Größe im Freistaat Thüringen. Die TUG Kölleda GmbH war in die Krise geraten, nachdem die Gesellschaft besonders im Bereich der öffentlichen Aufträge stetige Rückgänge verzeichnen musste und Forderungen in mehreren großen Rechtsstreiten gefährdet waren. Bereits im Februar 2016 hatte sich die Geschäftsleitung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung entschieden, um für sich die Wahrung der Sanierungsoptionen zu gewährleisten.

Maßgeblich und federführend waren für die betriebswirtschaftliche, sanierungsfachliche Begleitung die AMBG - Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH sowie für den juristischen Part Dr. jur. Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter der Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky im Verfahren tätig. Dr. Braun ist bundesweit erfolgreich in zahlreichen vorläufigen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren tätig und besitzt das erprobte Praxis Know-How der neuen Verfahrensarten.

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat die Vermögenssicherung oberste Priorität, die Geschäftsführung bleibt im Amt. Dr. Braun, als Spezialist für diese Art der Abwicklung erklärt: „Wir belassen die Geschäftsführung selbst im Amt. Zusammen mit spezialisierten Krisenberatern wie der AMBG werden die Geschäfte fortgeführt und saniert. Hierbei schaffen wir dem Unternehmen Liquiditätsfreiräume, Zinslasten werden nicht abgeführt, steuerliche Erleichterungen genutzt, wiederkehrende Verpflichtungen nur in eingeschränkter Form bedient. Wichtig für die Insolvenzgläubiger ist hierbei eine deutlich höhere Quote der Befriedigung, somit erhalten wir für das Unternehmen eine hohe Akzeptanz bei den Geschäftspartnern.“

Noch vor Weihnachten konnte das Unternehmen TUG Kölleda seinen Mitarbeitern den Erhalt aller Arbeitsplätze mitteilen. Für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens haben alle Beteiligten, allen voran die Mitarbeiter, aber auch der gerichtlich bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, mit herausragendem Erfolg die Weichen gestellt.

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