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30.11.2018 | SGP Schneider Geiwitz | Mitteilung der Pressestelle
MITEC Automotive AG stellt Insolvenzantrag

29. November 2018 Die MITEC Automotive AG hat am 29.11.2018 beim Amtsgericht Meiningen Insolvenzantrag gestellt. Ziel ist es, sich in Eigenverwaltung neu zu positionieren.

Die MITEC Automotive AG kämpft seit geraumer Zeit mit sinkenden Absatzmengen. In den vergangenen Wochen kamen weitere signifikante Kürzungen der Abnahmevolumina ihrer wichtigsten Kunden hinzu. Des Weiteren erging am 22.11.2018 ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Meiningen im Rechtsstreit gegen Ford. Ein Schadensersatzanspruch der Gesellschaft in dreistelliger Millionenhöhe wurde unerwartet zurückgewiesen. Nach einer Neubewertung der Unternehmenssituation hat sich der Vorstand dazu entschlossen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen.

Der Betrieb wird auch nach Insolvenzantragsstellung uneingeschränkt fortgeführt. Derzeit findet eine Bestandsaufnahme statt. Löhne und Gehälter sind durch das Insolvenzgeld gesichert.

Das Unternehmen hatte infolge des drastischen Rückgangs der Kundenbedarfe bereits Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Nach dem im Ford-Prozess ergangenen Urteil erscheint eine außergerichtliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr finanzierbar. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens soll die Sanierung der MITEC Automotive AG fortgesetzt und der Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der veränderten Marktsituation sichergestellt werden.

Die Geschäftsleitung wird im Rahmen der Eigenverwaltung bei den anstehenden Aufgaben durch erfahrene Sanierungsexperten der SGP Schneider Geiwitz unter Führung von Arndt Geiwitz beraten. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Axel Bierbach bestellt.

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