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12.12.2016 | SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung | Mitteilung der Pressestelle
Thailand zu Zahlung verurteilt

Insolvenzverwalter Werner Schneider gewinnt letztinstanzliche Entscheidung vor dem BGH

Nach jahrelangen Rechtstreitigkeiten mit dem Königreich Thailand über Ansprüche aus einem Mautstraßen-Projekt in Thailand hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr endgültig zugunsten von Wirtschaftsprüfer Werner Schneider, Insolvenzverwalter der WALTER BAU-AG, entschieden (I ZB 13/15). Damit muss das Königreich Thailand mehr als 43 Mio. Euro an die Insolvenzmasse der WALTER BAU-AG zahlen.

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen, die seit mehr als elf Jahren andauern, hatte Insolvenzverwalte Werner Schneider zur Durchsetzung seiner Forderungen am 12. Juli 2011 ein Passagierflugzeug pfänden lassen, das dem Königreich Thailand gehörte. Zu diesem Zeitpunkt nutzte der damalige Kronprinz und designierte thailändische König Maha Vajiralongkorn regelmäßig diese Maschine für Reisen nach München. Gegen Vorlage einer Bankgarantie, zunächst in Höhe von 38 Mio. Euro, später erhöht auf 45,5 Mio. Euro, wurde dieses Flugzeug am 08.08.2011 freigegeben.

Wirtschaftsprüfer Werner Schneider zeigte sich mit der endgültigen Entscheidung des BGH sehr zufrieden: „Unsere Beharrlichkeit hat sich letztendlich ausgezahlt. Wir mussten wirklich alle Register ziehen und jahrelange Prozesse führen, um einen rechtmäßigen Anspruch für die Insolvenzmasse – und damit auch für die ehemaligen Mitarbeiter von WALTER BAU – realisieren zu können“, erklärte Schneider. Alle Versuche der thailändischen Regierung gegen die Zahlungsverpflichtung juristisch vorzugehen seien gescheitert.

Ursprung der rechtlichen Auseinandersetzung ist das Mautstraßen-Projekt Dong Muang Tollway Project in Bangkok, das von der WALTER BAU-AG ausgeführt wurde. Nachdem die thailändische Regierung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam und alle Versuche zu einer gütlichen Einigung scheiterten, wurde im September 2005 durch Insolvenzverwalter Werner Schneider ein internationales Schiedsverfahren eingeleitet.

Vom Beginn dieses Verfahrens im September 2005 bis zur endgültigen Vollstreckbarkeit des Schiedsurteils sind somit mehr als elf Jahre vergangen. Rund ein Drittel dieser Zeit dauerte das Schiedsverfahren, zwei Drittel dieses Zeitraums vergingen damit, dass Versuche unternommen wurden, das Königreich Thailand zur Erfüllung der rechtskräftig festgestellten Forderungen zu bewegen, leider ohne Erfolg. Weiterer Zeit- und Kostenaufwand wurde betrieben, um das Schiedsurteil in verschiedenen Ländern für vollstreckbar zu erklären und mehr als 5 Jahre vergingen bis zur Erlangung der endgültigen Vollstreckbarkeit in Deutschland. Alleine der BGH und das Berliner Kammergericht setzten sich jeweils zweimal mit dem Fall auseinander.

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