Pressemitteilungen

09.06.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung der Hamburger Märchenwelten AG geglückt

Übertragung des Geschäftsbetriebs sichert Arbeitsplätze

Käufer werden zeitnah über weitere Planungen informieren

Hamburg, 8. Juni 2020 | Der Insolvenzverwalter der insolventen Hamburger Märchenwelten AG, Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte, hat das Unternehmen durch eine Übertragung des Geschäftsbetriebs zum 1. Juni 2020 saniert. Übernehmer ist ein eigens dafür von Hamburger Unternehmern gegründetes Unternehmen. Den Beschäftigten der Erlebniswelt wurde das Angebot der Weiterbeschäftigung unterbreitet.

„Wir sind insbesondere angesichts der coronabedingt wirtschaftlich extrem angespannten Situation für Veranstaltungsunternehmen sehr froh, für die Märchenwelten eine wirtschaftlich so tragfähige Lösung zum Erhalt des Unternehmens gefunden zu haben“, sagt Insolvenzverwalter Thies. Henning Kinkhorst, Geschäftsführender Gesellschafter der renommierten Strategie- und Wirtschaftsberatung von Beust & Coll. International, ergänzt: „Wir arbeiten bereits unter Hochdruck am Konzept für das Unternehmen. Mehr dazu werden wir in Kürze bekanntgeben.“

Die Märchenwelten AG betrieb vor dem Corona-Lockdown in der Hamburger Hafencity eine aufwändig konzipierte Erlebniswelt rund um die Märchen der Gebrüder Grimm und hatte am 28. Februar 2020 Insolvenzantrag gestellt. In den Märchenwelten erlebten die Besucher eine innovative Kombination von interaktiven, liebevoll konzipierten und spannenden Multimedia-Vorführungen zum Mitmachen sowie eine historisch und erlebnispädagogisch außergewöhnliche Ausstellung über das Leben und Wirken der Märchenschreiber.

Zum Insolvenzverwalter: Der Sanierungsexperte und Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ist Partner der renommierten Kanzlei Reimer Rechtsanwälte mit mehr als 80 Mitarbeitern an acht bundesdeutschen Standorten. Thies gehört zu den versiertesten und am häufigsten bestellten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Die „WirtschaftsWoche“ zählt ihn zu den „besten deutschen Anwälten für Insolvenzrecht“.

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