Pressemitteilungen
Saarlouis, den 22.04.2026
Die Gläubiger der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Saarland haben am 22. April 2026 vor dem Amtsgericht Saarbrücken dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Damit ist ein entscheidender Meilenstein für die erfolgreiche Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren erreicht.
Mit der Annahme des Insolvenzplans und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht noch im Abstimmungstermin kann das Verfahren in den kommenden Wochen planmäßig aufgehoben werden. Das Krankenhaus Saarlouis vom DRK (221 Betten – 800 Mitarbeitende) wird seine Tätigkeit künftig auf einer nachhaltig stabilen wirtschaftlichen Grundlage fortführen.
Der Krankenhausbetrieb lief während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt weiter. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten war jederzeit gewährleistet.
Die Gesellschafter – die DRK-Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar e.V. sowie der DRK Landesverband Saarland e.V. – begrüßen die deutliche Zustimmung der Gläubiger.
„Die klare Zustimmung der Gläubiger zeigt das Vertrauen in das vorgelegte Sanierungskonzept und in die Zukunft des Krankenhauses Saarlouis vom DRK und des DRK Gästehaus Lebach. Unser Ziel war von Beginn an, die medizinische Versorgung in der Region langfristig zu sichern – diesem Ziel sind wir heute einen entscheidenden Schritt nähergekommen“, erklären Barbara Baltus (DRK-Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar e.V.) und Michael Burkert (DRK Landesverband Saarland e.V.).
Während des Eigenverwaltungsverfahrens wurde die Gesellschaft von Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank (BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Saarbrücken) als Generalbevollmächtigtem begleitet.
Dr. Blank erklärt: „Die Zustimmung zum Insolvenzplan ist ein starkes Signal der Gläubiger für den eingeschlagenen Sanierungskurs.
Eigenverwaltungsverfahren haben sich insbesondere im Gesundheitssektor als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um Einrichtungen strukturell neu aufzustellen und gleichzeitig die medizinische Versorgung sicherzustellen.“
Matthias Adler von der Unternehmensberatung conPrimo, der zu Beginn des Eigenverwaltungsverfahrens die Geschäftsführung der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Saarland übernommen hatte, betont zudem die besondere Leistung der Belegschaft:
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während des gesamten Verfahrens Außergewöhnliches geleistet. Ihr Engagement war ein zentraler Faktor für das Gelingen der Sanierung. Im Krankenhaus belegen die hohe Auslastung der vergangenen Monate und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten den eingeschlagenen erfolgreichen Kurs.“
Auch aus Sicht der Gesellschafter schafft die Abstimmung eine tragfähige Grundlage für die Zukunft:
„Das heutige Ergebnis bildet die Basis für die weitere Entwicklung unserer Einrichtungen. Nun gilt es, die eingeleiteten strukturellen Veränderungen konsequent fortzuführen und das Krankenhaus sowie das Gästehaus Lebach langfristig wirtschaftlich stabil aufzustellen.“
Zum Sachwalter des Verfahrens hat das Amtsgericht Saarbrücken Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth (Abel & Kollegen, St. Ingbert) bestellt. Er überwachte das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Weiter unterstützte und begleitete Herr Steffen Koller, Reformwerk Beratungsgesellschaft mbH, den Restrukturierungsprozess auf betriebswirtschaftlicher Seite.
Mit der geplanten Aufhebung des Verfahrens in den kommenden Wochen wird die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Saarland ihre Restrukturierung abschließen und den Fokus künftig auf die Weiterentwicklung ihrer medizinischen Angebote sowie eine dauerhaft stabile wirtschaftliche Basis legen.
Hintergrund zum Verfahren
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Saarland betreibt u.a. das Krankenhaus Saarlouis vom DRK und das DRK Gästehaus Lebach.
Das Verfahren wurde als Eigenverwaltungsverfahren nach der Insolvenzordnung geführt. Der Antrag wurde am 10.11.2025 beim Insolvenzgericht Saarbrücken gestellt. Am 01.02.2026 wurde das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet. Bei dieser Sanierungsform bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert den Restrukturierungsprozess gemeinsam mit einem externen Sanierungsexperten.
Ein gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger, unterstützt von dem hier eingesetzten 5-köpfigen Gläubigerausschuss.