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Utl.: Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Revisionsrekurs der SIGNA Prime SelecAon AG liegt vor
Wien, 31.10.2024
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Revisionsrekurs gegen den Beschluss des OLG Wien, mit welchem dem von den Gläubigern angenommenen Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime SelecNon AG die BestäNgung versagt wurde, liegt vor:
Der Oberste Gerichtshof übernimmt hinsichtlich des Fehlens des Erlages bzw. des Sicherstellungserfordernisses der Verfahrenskosten die rechtliche Beurteilung des OLG Wien. Damit ist dem Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime SelecNon AG vom 18.03.2024 die BestäNgung rechtskräTig versagt. Das Sanierungsverfahren wird nunmehr auf ein Konkursverfahren abgeändert. Die von der der SIGNA Prime SelecNon AG angestrebte Sanierung ist daher nicht gelungen. Das Unternehmen der SIGNA Prime SelecNon AG wird von ABEL Rechtsanwälte als Insolvenzverwalterin in AbsNmmung mit den Insolvenzorganen bis auf Weiteres fortgeführt und das gesamte Vermögen verwertet.